Indien

„Aus 17 mach 3“

Autor/en
  • JUVE

Im März machte das indische Parlament den Weg frei für eine der größten Steuerreformen in der Geschichte des Landes. Mit der Goods and Services Tax („GST”) gibt es ab Juli eine einheitliche Steuer auf Waren und Dienstleistungen. Klaus Maier, Gründer und Geschäftsführer des auf Indien spezialisierten Beratungsunternehmens Maier+Vidorno, äußert sich im Gespräch mit JUVE zu den entstehenden Chancen für die Wirtschaft und den Herausforderungen für die Unternehmen.

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JUVE: Welche Bedeutung hat die Einführung der GST in Indien?
Klaus Maier: Die Einführung der GST wird in Indien als das größte Projekt seit Öffnung der Wirtschaft 1991 gefeiert. Ziel der Reform ist die Vereinheitlichung der komplexen indirekten Besteuerung sowie die Errichtung eines gemeinsamen Marktes mit freiem Waren- und Dienstleistungsverkehr. Mit der GST wird es künftig landesweit eine einheitliche Waren- und Dienstleistungssteuer geben. In der Vergangenheit gab es jeweils eine separate Mehrwertsteuer für Dienstleistungen, Verkauf und Produktion, die nur teilweise miteinander verrechnet werden konnten und somit einen Kaskadeneffekt erzeugten, der die Produkte extrem verteuerte.

Wie sieht das neue Steuersystem konkret aus? Wo liegen die Unterschiede zum bisherigen System?
Die Zentralregierung in Neu-Delhi und die 29 Bundesstaaten beziehen den größten Teil ihrer Einnahmen durch indirekte Steuern, da nur gut 3 Prozent der Bevölkerung Einkommensteuer zahlt. Das indirekte Steuerrecht gleicht jedoch einem Flickenteppich. Nicht nur der Zentralstaat, auch die Bundestaaten und teilweise auch die Kommunen erheben Steuern auf Waren und Dienstleistungen. So erhebt der Zentralstaat unter anderem Steuern auf die Güterproduktion (Central Excise Duty), eine Service Tax auf Dienstleistungen sowie die Central Sales Tax auf den Güterverkehr, der die innerstaatlichen Grenzen überschreitet. Die Bundesstaaten wiederum generieren ihre Einnahmen vor allem mit der Value Added Tax, einer je nach Bundesstaat variierenden Mehrwertsteuer auf den Warenverkauf innerhalb der Bundesstaaten. Daneben existieren zahlreiche bundesstaatliche und kommunale Entry Taxes oder sogenannte Octrois, also Steuern für den Wareneintritt in Städte. Die GST wird ein landesweit einheitliches System der indirekten Steuern schaffen und für mehr Transparenz und Effizienz im inländischen Warenverkehr sorgen.

Welchen Zeitplan hat die Regierung für die Einführung festgelegt?
Anlässlich der Budgetverkündung für das Fiskaljahr 2017/18 bestätigte die Regierung den Plan, an der Einführung zum 1. Juli festzuhalten. Allerdings stehen die detaillierten Steuersätze noch nicht fest. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die GST eine viergliedrige Struktur aufweisen wird: einen Standardsatz von 12 und 18 Prozent für Waren und Dienstleistungen, einen ermäßigten Satz von 5 Prozent auf Waren wie Grundnahrungsmittel und einen Satz von 28 Prozent auf Luxusartikel. Eine genaue Aufstellung wurde von der indischen Regierung noch nicht veröffentlicht.

Also wird es künftig eine GST auf Zentral- und Bundesebene mit 4 Steuersätzen geben?
Nein, nicht ganz. Aufgrund der föderalen Struktur Indiens unterteilt sich die GST noch einmal. Und zwar in Steuern der Zentralregierung (CGST), der Bundesstaaten (SGST) sowie in eine übergreifende Steuer (IGST). Maßgeblich für die Anwendung ist der Ort der Warenlieferung beziehungsweise des Dienstleistungsempfängers. Erfolgt zum Beispiel eine Leistung innerhalb eines Bundesstaates, sind die CGST und SGST jeweils zu 50 Prozent anzuwenden. Bei einer Leistung zwischen zwei Bundesstaaten kommt die IGST zur Anwendung. Die angewendeten Steuersätze sind aber einheitlich. Importabgaben wie der klassische Zoll, die Stempelgebühr sowie Steuern auf bestimmte Produkte wie etwa Tabak, Elektrizität oder alkoholische Getränke bleiben bestehen. Die Importbelastung bleibt also weitestgehend gleich. Die Regeln für die Sonderwirtschaftszonen, also ein Steuersatz von Null für Exporte aus und Lieferungen in die Sonderwirtschaftszonen, bleiben bestehen.

Wo sehen Sie die größte Hürde bei der Umsetzung?

Lesen Sie das ganze Interview: „Aus 17 mach 3“ im gerade erschienenen JUVE Steuermarkt 07/2017  – unter anderem mehr dazu, warum der Zeitplan zur Einführung des neuen Umsatzsteuersystems sehr ambitioniert ist und was für Unternehmen zu tun bleibt.

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