Gegen Finanzkriminalität

Bundeskabinett legt Grundstein für Bundesamt gegen Finanzkriminalität

Das Bundeskabinett hat das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) beschlossen. Es sieht die Gründung des Bundesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) für Anfang 2024 vor.

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Der Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) passierte am Mittwoch das Bundeskabinett. Demnach soll das neue Bundesamt im Geschäftsbereich des BMF Anfang 2024 an den Start gehen. Die Mitarbeiter des BBF sollen vor allem gegen Geldwäsche kämpfen. Deshalb wandert die FIU (Financial Intelligence Unit) unter das Dach des neuen Amtes. Sie ist derzeit ebenso dem Zoll untergeordnet wie die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung. Letztgenannte wurde Anfang 2023 eingerichtet und wird nun auch Teil des BBF.

Das BBF wird seinen Hauptsitz in Köln und einen weiteren Standort in Dresden haben. Das BMF geht davon aus, dass das Personal auf 1.700 Personen anwachsen soll. Für den Aufbau sind gemäß Handelsblatt in den kommenden vier Jahren 700 Millionen Euro veranschlagt. Handlungsbedarf sieht das BMF vor allem, weil die Financial Action Task Force Deutschland 2022 ein schlechtes Zeugnis in Sachen Geldwäschebekämpfung ausgestellt hat. Auch die FIU selbst war in die Kritik geraten: 100.000 Verdachtsfälle waren zwischen 2020 und 2022 bei der Einheit hängen geblieben und nicht weitergeleitet worden.

Der Regierungsentwurf für das FKBG geht nun dem Bundesrat zur Beratung zu. Er muss zudem noch den Bundestag passieren.  

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