Das Bundeskabinett schlägt vor, die Vorschriften zur unentgeltlichen Beratung im Steuerberatungsgesetz weitgehend dem § 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen. Er erlaubt unentgeltliche Rechtsberatung, wie sie etwa Law Clinics vornehmen. Durch die Angleichung für Beratung in Steuersachen „entsteht ein kohärentes Regelungsgefüge“, heißt es im Gesetzentwurf. Der Entwurf muss noch den Bundestag passieren. Das Gesetz soll zum 1. Mai 2024 in Kraft treten.
Das ist vor allem ein großer Erfolg für den VFS Hannover (Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover). Er kämpft seit mehreren Jahren für die Legalisierung der Tax Law Clinic in der niedersächsischen Landeshauptstadt. Neben Hannover ist an der Universität zu Köln im März 2022 die zweite Tax Law Clinic Deutschlands an den Start gegangen.
Zuletzt musste der VFS im Mai eine Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einstecken. Der BGH wies die Beschwerde der Hannoveraner gegen die verweigerte Eintragung in das Vereinsregister zurück. Das Gericht hielt das Angebot einer Tax Law Clinic unter anderem wegen der strikten Regelungen des Steuerberatungsgesetzes für nicht zulässig. Genau diese Regelungen sollen nun nach dem Willen der Bundesregulierung geändert werden. Der VFS begrüßt den Gesetzesvorschlag.