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Das Bundeskabinett schlägt vor, die Vorschriften zur unentgeltlichen Beratung im Steuerberatungsgesetz weitgehend dem § 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen. Er erlaubt unentgeltliche Rechtsberatung, wie sie etwa Law Clinics vornehmen. Durch die Angleichung für Beratung in Steuersachen „entsteht ein kohärentes Regelungsgefüge“, heißt es im Gesetzentwurf. Der Entwurf muss noch den Bundestag passieren. Das Gesetz soll zum 1. Mai 2024 in Kraft treten.