JUVE Steuermarkt: Frau Vossebürger, im November haben Sie das Amt als Präsidentin des BZSt angetreten. Was sind die Vorhaben für Ihre Amtszeit?
Brigitte Vossebürger: Ich werde einiges aus der Amtszeit meiner Vorgängerin fortführen, beispielsweise die Digitalisierung. Die digitale Transformation des ganzen Hauses ist ein zentrales Thema. Wir müssen Fachverfahren und neue Aufgaben, die wir bekommen, digitalisiert umsetzen. Manche technisch überholten Fachverfahren aus der Vergangenheit müssen wir erneuern. Grundlage ist unsere Digitalagenda 2025, derzeit entwickeln wir die Vision für 2030. Mit der Vision wollen wir für unser Haus transparent machen: Was wollen wir? Worauf legen wir die Schwerpunkte? Wie nehmen wir die Beschäftigten mit? Das ist auch ein Thema des Change Management. Die Digitalisierung wird ein Dauerthema bleiben. Allerdings steht sie unter dem Haushaltsvorbehalt. Klar ist, man braucht Haushaltsmittel und Fachkräfte für die Umsetzung dieser Vorhaben – all das ist natürlich nur begrenzt vorhanden.
Baustelle Bundesbetriebsprüfung
Bei Ihrer Amtseinführung haben Sie zudem die Neuordnung der Bundesbetriebsprüfung erwähnt. Können Sie das näher erläutern?
Wir haben im letzten Jahr in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Konzept zur Neustrukturierung der Bundesbetriebsprüfung erstellt. Das Vorhaben werden wir in diesem Jahr umsetzen. Im März werden wir unser Konzept dem Finanzausschuss des deutschen Bundestages vorstellen. Wir sind überzeugt davon, dass es ein gutes Konzept ist. Kernstück ist der weitere Ausbau eines technisch innovativen Risikomanagements, dessen Umsetzung in der ersten Stufe bereits angelaufen ist. Darauf aufbauend haben wir organisatorische Maßnahmen innerhalb der Bundesbetriebsprüfung vorgesehen. Ziel ist es, dass wir die Fälle, die als risikoreich eingestuft sind, mit den notwendigen Personalressourcen prüfen und es nicht an Zuständigkeiten scheitern lassen. Darauf werden wir unsere Organisation ausrichten.
Sie haben also auch intern umstrukturiert?
Ja, derzeit läuft eine große interne Umstrukturierung. Wir werden hoffentlich bis etwa April so weit sein, die Referate und die sonstige Organisationsstruktur zu verändern. Aus drei Abteilungen machen wir eine Abteilung. Wir werden mehr in Kooperationsbereichen arbeiten, so dass die Referate sich gegenseitig unterstützen werden. Oberstes Ziel ist, die risikobehafteten Fälle komplett abzuarbeiten.
Wie verhält es sich mit den internationalen Aufgaben der Bundesbetriebsprüfung?
Die Aufgaben der Bundesbetriebsprüfung im internationalen Bereich werden voraussichtlich zunehmen. Schon jetzt übernehmen wir die Durchführung von Joint Audits, also die Koordination gemeinsamer Betriebsprüfungen mit ausländischen Finanzverwaltungen, die Koordination von ICAP (International Compliance Assurance Programme) und ETACA-Verfahren, also Risikobewertungsverfahren mit OECD und EU-Staaten. Diese Verfahren dienen dazu, Streitpotential mit internationalen Finanzverwaltungen zu vermeiden. Lässt sich der Streit nicht vermeiden, schließen sich gegebenenfalls Verständigungs- und Schiedsverfahren an. Sie werden von gesonderten Referaten, die ebenfalls organisatorisch in der Bundesbetriebsprüfung angesiedelt sind, durchgeführt.
Dann ist hier ein personeller Aufwuchs geplant?
Ja, es werden voraussichtlich im internationalen Bereich der Bundesbetriebsprüfung weitere personelle Kapazitäten eingesetzt, aber wir haben eine klare Kapazitätsgrenze. Als der personelle Aufwuchs der Bundesbetriebsprüfung vor etwa 15 Jahren beschlossen wurde, ging man von einem Plus von 500 Prüfungskräften aus. Zur Hälfte sollte das künftige Personal aus den Landesfinanzverwaltungen und zur anderen Hälfte vom BZSt aus dem eigenen Personalaufwuchs kommen. Unsererseits hat das sehr gut geklappt, wir liegen über dem Soll. Leider konnten die Landesfinanzverwaltungen die vereinbarte Anzahl an Prüferinnen und Prüfern nicht in vollem Umfang an uns abgeben, weil auch dort Personalnöte bestehen. Deshalb kommen wir nicht ganz auf ein Plus von 500, aber wir werden künftig insgesamt 460 Prüferinnen und Prüfer im Einsatz haben. Mit diesem Personalkörper werden wir künftig an den Betriebsprüfungen der Länder mitwirken oder – je nach Priorisierung – vermehrt internationale Aufgaben wahrnehmen.
Welche inhaltlichen Schwerpunkte sehen Sie jenseits der Digitalisierung und der Transformation der Bundesbetriebsprüfung für Ihre Amtszeit?
Wir sind davon abhängig, welche neuen Aufgaben der Gesetzgeber für uns vorsieht. Beispiele sind das Gesetz zur globalen Mindestbesteuerung von Ende 2023 sowie Aufgaben aus dem Wachstumschancengesetz, das noch nicht verabschiedet wurde. Wir arbeiten daran, diese und weitere neue Aufgaben umzusetzen. So haben wir zum Beispiel zuletzt das Zuwendungsempfängerregister, ein bundesweit zentrales Register mit allen Organisationen, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen, online gestellt. Für neue Aufgaben werden meist Personal und Haushaltsmittel für die IT-Entwicklung benötigt. Die Mittel sind knapp wie in allen Ressorts im Bund. Es ist daher eine Herausforderung, dass wir uns so organisieren, die Aufgaben trotzdem erfüllen zu können.
Das BZSt und die ViDA-Initiative
Wenn wir uns die ViDA-Initiative der EU (VAT in the Digital Age) anschauen, welche Aufgaben sehen Sie auf das BZSt zukommen?
Das E-Invoicing auf nationaler Ebene steht im Koalitionsvertrag, wobei unklar ist, wann es kommen wird. Bei der ViDA-Initiative, also auf europäischer Ebene, werden voraussichtlich Aufgaben auf das BZSt zukommen. Der konkrete Ablauf ist derzeit unklar. Entweder bauen wir selbst eine Plattform auf und geben die Meldedaten an die EU und die Landesfinanzverwaltungen weiter oder die EU erstellt die Plattform und wir tauschen mit dieser die Daten aus. Das wird voraussichtlich ein sehr großes Projekt für uns, vor allem für unseren Dienstsitz in Saarlouis mit Schwerpunkt in Umsatzsteuerfragen.
Wie blicken Sie auf die ViDA-Initiative?
Wir sehen in der Reform große Chancen, denn das E-Invoicing und der Austausch von Meldedaten wird uns helfen, Umsatzsteuerbetrug noch wirksamer zu bekämpfen. Außerdem dürfte das E-Invoicing auch im Interesse der Unternehmen liegen. Und nicht zuletzt wird ViDA die Arbeit unserer Beschäftigten verändern: Sie werden sich mehr mit der Datenanalyse beschäftigten, denn es wird ein riesiger Pool an neuen Daten entstehen. Wir rechnen eher mit höherwertigen Tätigkeiten und damit einhergehend auch mit neuen Herausforderungen für unsere Beschäftigten.
Pflegen Sie Kontakte in andere EU-Mitgliedsländer, die in Sachen Meldesystem und E-Invoicing weiter sind, etwa Italien?
Die Frage ist, welches Meldesystem letztlich von der EU vorgegeben wird. Wir kennen die Systeme anderer, auch von Italien. Über das BMF können wir uns in die EU-Beratungen einbringen. Auch die Umsetzung der ViDA-Initiative wird IT-Entwicklungen im BZSt zur Folge haben, für die wir Haushaltsmittel benötigen werden. Wir müssen sehen, wie sich die Möglichkeiten bis 2028 – das hat die EU ursprünglich als Startdatum vorgesehen – entwickeln. Im Moment können wir noch nichts vorbereiten, weil noch alles zu vage ist.
Bewegen wir uns noch einmal zurück zur Betriebsprüfung. Das Jahressteuergesetz 2022 sieht die Prüfung von TCMS im Rahmen der Betriebsprüfung vor und verspricht Erleichterungen für Unternehmen mit einem geprüften TCMS. Wie gerüstet ist das BZSt für diese Aufgabe?
Das ist in der Tat eine neue Aufgabe für das BZSt und auch für die Landesfinanzverwaltungen, eine Erprobungsphase ist bis 2029 vorgesehen. Es macht nur Sinn, ein System zu prüfen und zu bewerten, wenn es anschließend auch Folgen für die jeweilige Betriebsprüfung hat. Ich sehe das erstmal als große Chance für Erleichterungen der jeweiligen Betriebsprüfung, wobei wir noch nicht genau wissen, wie später die gemeinsame Bewertung von Bund und Ländern aussehen wird. Wir haben derzeit eine interne Arbeitsgruppe im BZSt eingerichtet, die sich mit der TCMS-Prüfung beschäftigt. Auch die Landesbetriebsprüfungen haben ihrerseits Arbeitsgruppen zu dieser Thematik aufgebaut. Geplant ist, uns gegen Ende des Jahres 2024 mit den Ländern zu der Frage auszutauschen, wie eine derartige Prüfung aussehen wird und welche Folgerungen aus der Prüfung eines TCMS hinsichtlich der jeweiligen Betriebsprüfung in einem Unternehmen gezogen werden können.
Hier ist also noch ein gutes Stück des Weges zu gehen, wenn derzeit Bund und Länder noch separat überlegen…
Ja, da ist noch ein Weg zu gehen. Ich hoffe, dass wir in 2024 zu ersten Ergebnissen kommen. Denn wir wollen das Thema angehen, das ist sicher.
Rechnen Sie noch mit einem BMF-Schreiben, das festlegt, wann ein System als compliant gilt?
Das könnte durchaus sein. Das BMF wird an den Bund-Länder-Besprechungen beteiligt sein. Je nachdem, wie die Ergebnisse ausfallen, könnte grundsätzlich ein BMF-Schreiben in Betracht kommen.
Grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Die Meldepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen gemäß DAC 6 sind schon länger ein Thema für das BZSt. Was passiert mit den ganzen Daten?
Das DAC-6-System läuft inzwischen seit etwa drei Jahren, bei uns beschäftigten sich zwei Referate mit den Auswertungen. Sie haben gemeinsam mit den Landesfinanzverwaltungen Auswertungsarbeitsgruppen gebildet. Wir haben insgesamt rund 33.000 Meldungen erhalten. Etwa 5.000 Meldungen davon waren dergestalt, dass sie 31 Maßnahmen, gesetzgeberische oder verwaltungsbezogene, zur Folge hatten. Das klingt erstmal wenig, aber wenn Sie mal überlegen, dass von 33.000 Meldungen 5.000 Meldungen Maßnahmen ausgelöst haben, dann ist das durchaus beachtlich.
Berater verweisen gern im Gegenzug auf den Aufwand – Stichwort Bürokratiemonster.
Das möchte ich nicht bewerten. Ich will nur feststellen, dass die Richtlinie, die umzusetzen Deutschland verpflichtet ist, durchaus auch zu Ergebnissen führt. Und die Verpflichtung kann auch eine präventive Wirkung haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich das alles weiterentwickelt.
Wie gestaltet sich das Meldeverhalten über die vergangenen Jahre hinweg?
Es hat nicht den Umfang, mit dem man am Anfang gerechnet hat. Jetzt ist es mehr oder minder gleichbleibend – eine Zunahme sehen wir nicht.
Was steht dem BZSt bei der globalen Mindestbesteuerung bevor?
Das Gesetz sieht vor, dass wir die Gruppenträgermeldungen entgegennehmen und an die Landesfinanzverwaltungen weiterleiten. Ebenso werden wir die Mindeststeuerberichte entgegennehmen und diese mit den Landesfinanzverwaltungen und auch mit den Finanzverwaltungen anderer Staaten austauschen. Der Zeitplan ist ehrgeizig für uns, auch wenn es kein Massenverfahren ist. Wir rechnen in Deutschland mit 400 bis 600 betroffenen Konzernen, deren Umsatzerlöse über 750 Millionen Euro liegen. Wir werden die Meldungen über unser neues Portal entgegennehmen. Was die Weiterleitung angeht, entwickeln wir derzeit das Verfahren. Startschuss für die Anwendung des Mindestbesteuerungsgesetzes ist das Wirtschaftsjahr 2024, wir rechnen 2025 mit den Gruppenträgermeldungen und den ersten Mindeststeuerberichten. Sie sehen, es geht Schlag auf Schlag.
Das sind große Räder, an denen das BZSt dreht: ViDA, Betriebsprüfungen, Pillar II.
Es gibt zudem Verbindungen zwischen den Themen. Die inhaltliche Befassung mit den Mindeststeuerberichten wird die Bundesbetriebsprüfung zusammen mit den inländischen und ausländischen Finanzverwaltungen übernehmen. In der Bundesbetriebsprüfung beschäftigen sich Mitarbeitende intensiv mit der Thematik, um sich auf diese Aufgabe vorzubereiten.
Gehört das zu dem vorhin genannten steigenden internationalen Geschäft der Betriebsprüfung?
So ist es. Wenn wir weitere internationale Aufgaben übernehmen, was durchaus sinnvoll ist, aber auf der anderen Seite die Anzahl der Beschäftigten in der Bundesbetriebsprüfung gleich bleibt, werden weniger Prüfungen durch die Bundesbetriebsprüfung stattfinden können. Um aber gleichwohl alle mit erhöhtem Risiko bewerteten Fälle prüfen zu können, werden unsere Prüferinnen und Prüfer über Referatsgrenzen hinweg eingesetzt und in kooperativer Weise gemeinsam die Prüfung der Fälle mit höchster Risikoeinstufung durchführen.
Dauerbrenner Erstattung der Kapitalerstragsteuer
Welche weiteren inhaltlichen Schwerpunkte sehen Sie für Ihre Amtszeit?
Ich möchte gern noch unsere Aufgabe zur Kapitalertragsteuererstattung aufgreifen. Das ist kein neuer Bereich, aber einer, der uns intensiv beschäftigt. Es ist sicher auch ein Thema unter Ihren Leserinnen und Lesern, dass wir hier nicht zur Zufriedenheit der Steuerpflichtigen arbeiten, sondern große Rückstände haben. Auf unserer Internetseite bitten wir um Verständnis, dass die Erstattung der Kapitalertragsteuer bis zu 20 Monate dauern kann.
Was ist der Hintergrund für diese lange Verfahrensdauer?
Das hängt damit zusammen, dass wir durch die Cum-Ex-Thematik in Abstimmung mit dem BMF eine höhere Notwendigkeit zur Prüfung sehen. Bis dahin, also bis zum Bekanntwerden von Cum-Ex, hatten wir ein automatisiertes Verfahren, das sogenannte Datenträgerverfahren. Sprich, die Banken haben Anträge in Masse reingegeben und wir haben sie in Masse erstattet. Dieses Verfahren ist durch Cum-Ex gestoppt worden. Dies hatte zur Folge, dass wir jeden Antrag manuell prüfen mussten. Hinzu kam die eine oder andere Vorschrift im Einkommensteuerbereich, die außerdem eine verschärfte Prüfung vorsieht.
Haben Sie mehr Personal in dem Bereich eingesetzt?
Zwar haben wir das Personal in der Vergangenheit bereits verstärkt, aber nicht in dem Maße, dass wir das Bearbeitungstempo mit manuellen Prüfungen aufrechterhalten konnten. Das führte letztendlich zu einem Stau. Es spielt – das möchte ich auch erwähnen, ohne Kritik zu üben – auch eine Rolle, wie die Steuerpflichtigen die Unterlagen beibringen. Je konkreter, je vollständiger, desto eher wird eine Erstattung kommen. Gleichwohl mussten wir kürzlich auf unserer Homepage um Verständnis bitten, dass unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nicht mehr per Telefon erreichbar sind. Damit können sie sich auf die Bearbeitung konzentrieren. In manchen, dringenden Fällen sind die Referatsleitungen erreichbar.
Wenn Ansprechpartner nicht erreichbar sind, ist das für die Außenwirkung und Kommunikation ein echtes Hemmnis.
Ich weiß, die Nichterreichbarkeit kann ein echtes Ärgernis für die Steuerpflichtigen sein. Aber es ist der einzige Weg, mehr erledigen zu können, auch wenn er nicht gerade freundlich für die Außenkommunikation ist. Wir werden jetzt noch weiteres Personal in den Bereich geben, um diese Welle an Rückständen abzubauen. Wir schauen außerdem, ob wir in der Bearbeitung an weiteren Stellschrauben drehen können, damit es schneller geht. An der Stelle müssen wir uns mit dem BMF abstimmen.
Können Sie konkreter beschreiben, was Sie mit den Stellschrauben meinen?
Wissen Sie, das Pendel hat sehr stark in die Richtung ausgeschlagen, dass man alles ganz genau prüft. Vielleicht müssen wir uns nun mehr in der Mitte wiederfinden und entscheiden, wo wir genau hinschauen müssen.
Seitens des BZSt hat nun also Priorität, die Bugwelle bei der Erstattung der Kapitalertragsteuer abzubauen?
Genau, und zwar durch mehr Personaleinsatz und einen stärkeren Fokus der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter auf die Bearbeitung der Anträge und damit einhergehend leider weniger Service nach außen. Und schließlich stellt sich die Frage, wie wir die Anträge bearbeiten. Wir werden schauen, ob wir Anträge durch die Veränderung des Risikomanagements schneller bearbeiten können. Diese Maßnahmen sind natürlich auch wichtig für unsere Beschäftigten. Wenn deutlich mehr Anträge eingehen, als bearbeitet werden können, stellt dies auch eine enorme Belastung für unsere Mitarbeitenden dar. Das können wir auf Dauer nicht zulassen. Als Lösung steht am Horizont unser neues IT-Verfahren, das schrittweise eingeführt wird. Es wird noch etwas dauern, aber durch ein modernes automatisiertes Verfahren wird die Bearbeitung in Zukunft deutlich schneller werden. Vorerst müssen wir aber durch diese schwierige Zeit.
Wie ist der Zeithorizont für das IT-Verfahren?
In etwa drei Jahren rechnen wir damit, dass das IT-Verfahren komplett fertiggestellt und im Einsatz ist. Durch die agile und iterative Entwicklung des Verfahrens werden wir zwischenzeitlich Entwicklungsschritte erreichen, die uns bereits eine Unterstützung bei der Bearbeitung der Anträge ermöglichen, zum Beispiel durch eine automatisierte Registrierung. Zudem müssen bereits eingereichte Papieranträge, die in großer Anzahl vorliegen, noch weiter digitalisiert werden. Jeder Schritt in die richtige Richtung beschleunigt das Verfahren.
Lesen Sie in der nächsten Woche den zweiten Teil des Interviews.