DAC 6

Bundeskabinett beschließt Meldepflicht für Steuergestaltungen

Autor/en
  • Daniel Lehmann

Nun macht die Bundesregierung schnell: Gestern hat das Kabinett dem Regierungsentwurf zur Einführung der Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungsmodelle zugestimmt. Erst vor zwei Wochen hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) seinen Referentenwurf veröffentlicht, der bei Kammern und Verbänden auf teils massive Kritik stieß - und das nicht nur wegen seines Inhalts.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Mit dem Gesetzesentwurf setzt die Bundesregierung die EU-Amtshilferichtlinie (DAC 6) um, nach der sogenannte Intermediäre – also vor allem Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Banken – grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle künftig an das Bundeszentralamt für Steuern melden müssen. Die Bundesregierung peitscht das Gesetz nun vor allem deshalb so schnell durch, weil sie die EU-Richtlinie bis zum Ende des Jahres in nationales Recht umsetzen muss.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema