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Mit dem Gesetzesentwurf setzt die Bundesregierung die EU-Amtshilferichtlinie (DAC 6) um, nach der sogenannte Intermediäre – also vor allem Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Banken – grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle künftig an das Bundeszentralamt für Steuern melden müssen. Die Bundesregierung peitscht das Gesetz nun vor allem deshalb so schnell durch, weil sie die EU-Richtlinie bis zum Ende des Jahres in nationales Recht umsetzen muss.