Unter der Lupe

„Das Wachstumschancengesetz hat es in sich“

Autor/en

Die Inflation bleibt hoch und das Wirtschaftswachstum überschaubar. Abhilfe schaffen soll nun das seit Längerem angekündigte Steuerpaket von Bundesfinanzminister Christian Lindner mit dem klangvollen Namen ‚Wachstumschancengesetz‘. Es soll Unternehmen entlasten und zu mehr Investitionen und Innovation anregen. JUVE Steuermarkt sprach mit Professor Dr. Jens Schönfeld, Partner und Steuerrechtsspezialist bei der steuerzentrierten Großkanzlei Flick Gocke Schaumburg, über Chancen und Härten des Gesetzentwurfs.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Worum geht es? Am 17. Juli 2023 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz Wachstumschancengesetz – veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf will der Finanzminister Unternehmen stärken und die Wirtschaft um jährlich rund sechs Milliarden Euro entlasten. Das Steuerpaket enthält knapp 50 Maßnahmen und sieht unter anderem eine neue Prämie für Investitionen in den Klimaschutz, üppigere Forschungsförderung, großzügigere Verlustverrechnung und die Steigerung der Attraktivität der Körperschaftsbesteuerung vor. Darüber hinaus sollen Anpassungen im Bereich der Umsatzsteuer, der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen und der Abbau bürokratischer Hürden erfolgen. Ob alle Koalitionspartner dem Entwurf zustimmen, ist noch unklar. Eine Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer, kurz BRAK, vom vergangenen Mittwoch zeigt, dass der Referentenentwurf nicht überall Zuspruch findet: „Für Steuervereinfachung, Steuerfairness oder Wachstumschancen lässt der Entwurf keinen Raum.“ 

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de