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Worum geht es? Am 17. Juli 2023 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz Wachstumschancengesetz – veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf will der Finanzminister Unternehmen stärken und die Wirtschaft um jährlich rund sechs Milliarden Euro entlasten. Das Steuerpaket enthält knapp 50 Maßnahmen und sieht unter anderem eine neue Prämie für Investitionen in den Klimaschutz, üppigere Forschungsförderung, großzügigere Verlustverrechnung und die Steigerung der Attraktivität der Körperschaftsbesteuerung vor. Darüber hinaus sollen Anpassungen im Bereich der Umsatzsteuer, der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen und der Abbau bürokratischer Hürden erfolgen. Ob alle Koalitionspartner dem Entwurf zustimmen, ist noch unklar. Eine Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer, kurz BRAK, vom vergangenen Mittwoch zeigt, dass der Referentenentwurf nicht überall Zuspruch findet: „Für Steuervereinfachung, Steuerfairness oder Wachstumschancen lässt der Entwurf keinen Raum.“