STEUERMARKT: In Deutschland herrscht seit 1. Juli offiziell die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Haben Sie schon eine Meldung abgegeben?
Sara Scharf: Wir haben für den Rückwirkungszeitraum ein paar Einzelmeldungen abgegeben. Für die Zukunft arbeiten wir mit einer elektronischen Übermittlung aus einem Sharepoint mit XML-Schnittstelle zum Bundeszentralamt für Steuern.
War es schwierig, Einzelmeldungen abzugeben? Es heißt ja, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gäbe es noch einiges technisches Optimierungspotenzial …
Wir hatten keine Probleme. Die Meldungen gingen durch und der Eingang beim BZSt wurde mit etwas Verzögerung, aber vor Ablauf der Frist, durch das BZSt bestätigt. Aber wir haben gemerkt: Die Formulare haben sich im Zeitablauf immer wieder verändert. So wurden zum Beispiel optionale Felder in Pflichtfelder umgewidmet. Das hat für ein paar Irritationen gesorgt und Mehraufwand produziert, war aber schlussendlich umsetzbar.
Hatten Sie am Ende so viele Meldungen abgegeben, wie Sie am Anfang gedacht haben? Denn die Befürchtung in der Szene war ja, dass allerorten eine Meldungsflut bevorstehe.
Tatsächlich waren es viel weniger. Das liegt aber an verschiedenen Punkten. Einmal wurde das BMF-Schreiben zur Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen – das ja noch immer nur im Entwurf vorliegt – geändert. Vor allem hat sich die sogenannte White-List der nicht meldepflichtigen Sachverhalte im Laufe der Zeit verlängert. Darüber hinaus wurden diverse Beispiele, die zunächst als meldepflichtig galten, aus dem BMF-Entwurf entfernt. Zwar weiß man nicht mit Sicherheit, ob diese Transaktionen künftig als „nicht meldepflichtig“ eingestuft werden, für den Rückwirkungszeitraum sind wir aber davon ausgegangen. Wir haben alles gemeldet, was gemeldet werden muss, und im Ergebnis war es weniger, als am Anfang vermutet.
Das Ziel von Unternehmen muss es doch aber sein, diesen Aufwand künftig zu reduzieren und einen Standardablauf hinzukriegen.
Ja, das ist das Ziel. Da die Sachverhalte aber in keinem System auf Knopfdruck abrufbar sind, müssen neue Prozesse und Prüfschritte implementiert werden. Nehmen wir zum Beispiel die Änderung von Finanzierungsstrukturen: Führt man grenzüberschreitende Kapitalmaßnahmen durch oder werden aus dem Ausland Dividenden geschüttet, ändert sich in der Folge die Finanzierungsstruktur und damit das Zinsergebnis und das kann unter Umständen zu einer Meldepflicht führen. Für solche Transaktionen ist zusätzlich der Main-Benefit-Test durchzuführen, der einer subjektiven Beurteilung unterliegt. Mit zunehmender Erfahrung wird sich in vielen Fällen erwartungsgemäß ein Standardablauf einstellen.
Die Meldung auf Knopfdruck ist also unrealistisch?
Momentan leider ja. Wir mussten ganz neue Prozesse implementieren, die sicherstellen, dass wir zum richtigen Zeitpunkt an die richtigen Informationen kommen. Wir arbeiten daran, diese Prozesse künftig so effizient wie möglich zu gestalten.
Die Verheißungen vieler Berater, das mit der richtigen Softwarelösung alles ganz einfach werde, laufen total ins Leere?
Am Markt gibt es in der Tat mächtige Lösungen, die inklusive Ausland verschiedene Abteilungen für die Eingaben berücksichtigen. Wir haben uns aus einem Kosten-/Nutzen-Faktor für eine schlanke Lösung entschieden, die einfach in der Anwendung ist und unsere Bedürfnisse rundum erfüllt. Aufwendige (Vor-)Analysen bleiben den Unternehmen – trotz Softwarelösungen – leider nicht erspart.
Das Gespräch führte Jörn Poppelbaum.
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