Best of JUVE Steuermarkt

Ein einziges Zollhaus

Vom Brexit über den US-Handelskonflikt bis zur verschärften Exportkontrolle: Im Außenhandel sehen sich die Unternehmen derzeit mit einer breiten Palette an Hindernissen konfrontiert. Und die Digitalisierung der Prozesse bietet viel Potenzial, ist aber für viele Zoll- und Außenwirtschaftsabteilungen auch sehr anspruchsvoll. 2020 wird ein Jahr der Weichenstellungen.

Teilen Sie unseren Beitrag

König Boris ist blond. Aber anders als in den 1980er Jahren stammt Boris nicht aus Deutschland.

Und Tennis spielt er auch nicht. König Boris der Zweite hat seine Tories bei den Parlamentswahlen im vergangenen Dezember zum eindrucksvollen Spiel, Satz und Sieg geführt. Seitdem ist klar: Großbritannien verlässt die EU, sehr wahrscheinlich bis Ende Januar. Offensichtlich hatte die Mehrheit der Briten vom Brexit-Streit endgültig die Nase voll. ,Get Brexit done‘ lautete das Motto von Premier Boris Johnson im Wahlkampf. Für die Unternehmen herrscht damit nun endlich Klarheit.

Umfassende Analyse: Vice President Supply Chain & Service Operations Knorr-Bremse Systeme, Thomas Rappl

„Wir beschäftigen uns seit knapp drei Jahren mit dem Thema Brexit“, berichtet Thomas Rappl, Vice President Supply Chain & Service Operations Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge. „In dieser Zeit haben wir eine umfassende Risikoanalyse zu den möglichen Auswirkungen auf unsere Supply Chain durchgeführt. Dazu zählten unter anderem eine Analyse der Materialströme und Handelsrouten sowie der Aufbau von lokalen Lagerbeständen.“

Knorr-Bremse unterhält in Großbritannien mehrere Standorte. „Da man davon ausgehen muss, dass die Hafenverbindung Dover – Calais nach dem Brexit zum Nadelöhr für Transporte werden könnte, haben wir unter anderem auch alternative Routen geprüft. Insgesamt waren die Vorbereitungen intensiv, aber ich denke, wir sind gut auf alle Szenarien vorbereitet“, betont Rappl.

Denn ob es zu einem weichen oder harten Brexit kommt, ist noch offen. Ihre künftigen Beziehungen müssen die EU und Großbritannien bis Ende 2020 erst noch verhandeln.

Ein harter Brexit hätte massive Folgen für den Außenhandel zwischen der EU und Großbritannien. „Nach unserer Erkenntnis kommen durch den Brexit spätestens nach Ablauf einer Übergangszeit rund 140.000 Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich erstmals mit Zollvorschriften in Berührung und müssen Zollerklärungen abgeben“, so Carsten Bente, Senior Consultant, Customs & Trade Compliance Management beim Anbieter von IT-Lösungen für Außenwirtschaft, Zoll und Logistik AEB. Nach AEB vorliegenden Schätzungen werden auf UK-Seite mindestens 3.000 bis 5.000 zusätzliche Zollkräfte benötigt, um die höhere Menge an Zollabfertigungen bewältigen zu können.

Doch nicht nur zukünftige Warenlieferungen sind betroffen. Laut einer Guideline der EU-Kommission bleiben die präferenziellen Ursprungsnachweise für Güter mit Vormaterialien aus dem Vereinigten Königreich, die vor dem Brexit ausgestellt wurden und sich innerhalb der EU befinden, nur dann gültig, wenn die Ausfuhr vor dem Brexit erfolgt. „Falls nicht, verlieren diese Waren auch bei einem Brexit mit Austrittsabkommen am 31. Januar 2020 ihren zollpräferenziellen Status“, betont Bente. „Viele Unternehmen haben die Guideline nicht auf dem Schirm, der Zoll allerdings schon. Und die Beamten werden sich wohl strikt daran halten.“

Unbesetzte Stellen

Die starren Vorgaben lassen den Zollmitarbeitern in ihrer täglichen Arbeit oft nur wenig Spielraum. Dies führt zur Kritik in der Beraterschaft: „Die Zollämter können häufig nicht mehr selbstständig entscheiden“, so der Zollpartner einer großen Beratungsgesellschaft. „Sobald ein Vorgang nicht dem Standardprozess entspricht, wird die vorgesetzte Stelle eingebunden. Das heißt aber, dass die Vorgänge länger liegen bleiben.“ Einige Experten machen sich zudem Gedanken über die künftige Qualität der Zollverwaltung. Denn die sucht händeringend Mitarbeiter.

Aktuell gibt es beim Zoll 2.850 unbesetzte Stellen zitierte unlängst das Handelsblatt aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf eine Anfrage des Grünen-Politikers Sven-Christian Kindler. Bis 2030 gehen über 12.000 Zöllner in den Ruhestand. Die Zollverwaltung hat reagiert und ihre Ausbildungskapazitäten ausgebaut. Im Sommer 2019 wurde in Leipzig ein neues Ausbildungszentrum für Nachwuchskräfte eröffnet. Weitere Zentren sollen folgen. Bei der Rekrutierung junger Leute soll eine aufwendige Ausbildungskampagne mit Slogans wie „Dein Talent im Einsatz“ helfen.

Viel Potenzial: Senior Consultant bei AEB, Carsten Bente

Mit Talent und IT

Zusätzliches Personal ist definitiv notwendig. 2018 registrierte der Zoll über 242 Millionen Warenabfertigungen – allein zwischen 2016 und 2018 kamen 33,9 Millionen Abfertigungen hinzu.

Zur Warenkontrolle gesellen sich Aufgaben wie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche. Das steigende Arbeitsvolumen will der Zoll nicht nur mit mehr Personal, sondern auch mit moderner IT bewältigen – etwa mit der neuen Anwendung Zelos. Über die IT-Plattform können Zollmitarbeiter künftig Frachtpapiere oder Rechnungen im Abfertigungsprozess zentral übermitteln.

„Chefsache“: Geschäftsführerin der Beratungsgesellschaft Zollcoaching, Francine Dammholz

„Die Digitalisierung der Unterlagen wird die Kommunikation zwischen Zoll und Unternehmen erheblich vereinfachen“, ist sich Francine Dammholz sicher. Die Geschäftsführerin der Beratungsgesellschaft Zollcoaching war nach ihrem Studium im gehobenen Zolldienst mehrere Jahre als Betriebsprüferin in der Zollverwaltung tätig. „Während dieser Zeit habe ich auf so eine Anwendung gewartet. Das wird die Prozesse definitiv beschleunigen.“

Für Dammholz steht das Thema Digitalisierung im Zentrum ihrer künftigen Beratung: „Die Optimierung der Zollprozesse in den Unternehmen ist ein Rohdiamant. Das ist auch im Top-Management angekommen.“ Und macht sich ebenso in der Organisationsstruktur bemerkbar: „Viele Unternehmen, die ich berate, haben mittlerweile eine eigene Zollabteilung oder zumindest einen Zollverantwortlichen, der die Prozesse in die Hand nimmt und koordiniert.“

Beim Grad der Digitalisierung zeigt sich aktuell noch ein gespaltenes Bild: „Während vor allem größere Unternehmen und Konzerne das Potenzial der Digitalisierung erkannt und begonnen haben, entsprechende Zollprozesse zu optimieren, tun sich vor allem kleine und mittlere Unternehmen häufig noch schwer“, berichtet Bente.

Laut einer AEB-Studie aus dem Herbst 2018 plant die Mehrzahl der deutschen Unternehmen, ihre Zollprozesse zu digitalisieren oder hat bereits erste Schritte unternommen. Allerdings stoßen die Projekte immer wieder auf Hindernisse – die häufigsten sind mangelndes Digitalisierungs-Know-how, fehlende Unterstützung durch das Management oder knappe Ressourcen. „Nach meiner Einschätzung hat sich die Situation in der Zwischenzeit nicht wesentlich verändert“, so Bente. Grundsätzlich sieht er in der Digitalisierung der Zollprozesse eine Riesenchance. „Vor allem sehen wir Potenzial im Bereich ,Machine Learning‘, etwa bei der automatischen Tarifierung und Klassifizierung von Waren sowie in der Digitalisierung von Exportkontrollsystemen.“

Auch Knorr-Bremse geht das Thema Digitalisierung aktiv an: „Im Bereich Zoll und Außenwirtschaft erleben wir auf globaler Ebene derzeit einige Veränderungen. Wir beobachten die Lage Monat für Monat sehr genau. Schon aufgrund der permanent steigenden Fülle an Informationen sehen wir zur Digitalisierung unserer Prozesse keine Alternative“, so Rappl. „IT-seitig machen wir sehr viel. Wir nutzen die Software Global Trade Services von SAP, die wir in Zusammenarbeit mit unserem konzerneigenen IT Service derzeit konzernweit ausrollen. Auch über mögliche Blockchain-Anwendungen haben wir uns bereits Gedanken gemacht. Hier sehen wir für die Zukunft Potenzial.“

Und auch der Zoll mischt im Rahmen seiner Möglichkeiten mit. Mit der verpflichtenden ATLAS-Teilnahme habe sich der Zoll als IT-Impulsgeber für die Unternehmen erwiesen, betont Bente. „Der Zoll hat beim Thema Digitalisierung viel Potential und könnte sicher noch mehr Impulse liefern. Leider fehlen auch den Behörden hierfür die notwendigen Ressourcen.“ Hier sieht Bente nicht zuletzt das Bundesfinanzministerium (BMF) in der Pflicht, dem die Zollverwaltung unterstellt ist: „Bei der Digitalisierungsinitiative ,Industrie 4.0‘ der Bundesregierung vermisse ich die Präsenz und Übernahme von Verantwortung des BMF. Im direkten Vergleich ist das Bundeswirtschaftsministerium hier sehr viel aktiver.“

Harte Arbeit im Handelskonflikt

Neben der Digitalisierung beschert vor allem der Handelsstreit zwischen den USA und China den Zollabteilungen viel Arbeit. Denn der zunehmende Protektionismus hinterlässt seine Spuren in der globalen Konjunktur. 2019 droht das schwächste weltweite Wachstum seit der letzten Finanzkrise, schreibt der Internationale Währungsfonds (IWF) im aktuellen Weltwirtschaftsausblick. Als Hauptursache sieht der IWF die weltweiten Handelskonflikte.

Bei den Internationalen Handelskammern gesellen sich zu den klassischen Anfragen der Unternehmen wie Markteinstieg oder Steuerrecht immer häufiger Handelsfragen. Speziell das Thema Warenursprung rückte zuletzt in den Fokus: Nur wenn die Unternehmen belegen können, dass die von Deutschland in die USA gelieferten Waren ihren Ursprung nicht in China haben, können sie US-Zusatzzölle umgehen. Entsprechend verhält es sich mit Lieferungen nach China: Hier müssen die Unternehmen nachweisen, dass ihre Waren nicht in den USA, sondern in Deutschland oder einem anderen Land hergestellt wurden – viel Bürokratie für die Inhouse-Abteilungen.

Anhaltende Verunsicherung

Seit mehr als eineinhalb Jahren überziehen sich die USA und China mit Sonderzöllen (Zollkaskade). US-Präsident Donald Trump hatte den Handelskonflikt losgetreten, um das aus seiner Sicht unverhältnismäßig hohe Handelsbilanzdefizit mit China zu verringern und Peking zu einer stärkeren Marktöffnung zu zwingen. Auf jede US-Zollerhöhung erfolgte postwendend eine Reaktion Chinas.

Unterdessen zeigen sich an vielen Stellen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Handelskonflikts. So sind die Erwartungen der deutschen Unternehmen in der Volksrepublik für 2020 wegen des Handelsstreits mit den USA so niedrig wie seit Jahren nicht, berichtet die Deutsche Auslandshandelskammer in China. Der indische Stahlkonzern Tata Steel kündigte im November an, bis zu 3.000 Stellen in Europa zu streichen – eine Reaktion auf die globalen Überkapazitäten als Folge der Zusatzzölle auf Stahl. Mitte Dezember 2019 dann ein erster Lichtblick: Washington und Peking einigten sich auf erste Details eines Handelsabkommens. Damit konnte eine neue Runde an Sonderzöllen vorerst abgewendet werden. Solange das Handelsabkommen nicht unterschrieben ist, dürfte die Verunsicherung aber weiter anhalten.

Auch im Handelsstreit der USA mit der EU hatten sich die Wogen zunächst geglättet. Dass es sich um einen unsicheren Burgfrieden handelt, wurde vor einigen Wochen deutlich. Als Reaktion auf die von Frankreich beschlossene Digitalsteuer kündigte Trump Zölle von bis zu 100 Prozent auf französische Produkte wie Käse, Wein oder Champagner an. Sein Argument: Die französische GAFA-Steuer, die auf große Technologieunternehmen abzielt, diskriminiere vor allem US-Konzerne. Länder wie Österreich oder Italien, die auch Pläne für eine Digitalsteuer verfolgen, könnte der Zorn des US-Präsidenten ebenso bald treffen. Und auch die von den USA seit Längerem angekündigten Strafzölle gegen Europas Autobauer sind noch nicht vom Tisch. „Angesichts der Sprunghaftigkeit des Präsidenten ist eine verlässliche Prognose der künftigen US-Handelspolitik nur sehr schwer möglich“, bringt der Zollpartner einer Kanzlei aus Süddeutschland die Stimmung im Markt auf den Punkt.

Exportkontrolle auf Hochkonjunktur: Partner bei GvW, Dr. Lothar Harings

Auch an anderer Stelle sorgen die Vereinigten Staaten für Irritation. Weil die USA sich weigern, Richter für das Berufungsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) zu nominieren, ist die WTO-Streitschlichtung seit Anfang Dezember 2019 blockiert. „Die Blockade hat vor allem symbolische Bedeutung. Für den Großteil der Unternehmen spielt das zunächst eine eher untergeordnete Rolle“, relativiert Dr. Lothar Harings, Partner bei GvW Graf von Westphalen in Hamburg. Aber: „In einigen Großverfahren, wie etwa im Dauerstreit zwischen Airbus und Boeing wegen illegaler Beihilfen, ist das WTO-Schiedsgericht erst einmal arbeitsunfähig.“

Wie sich künftig das Verhältnis der Vereinigten Staaten zur WTO weiterentwickelt, sei derzeit unklar, so Harings. „Unter US-Präsident Trump wird sich da sehr wahrscheinlich nicht viel ändern. Fakt ist aber, dass auch die Vorgänger von Trump nicht unbedingt zu den glühendsten WTO-Befürwortern gehörten.“

Exportkontrolle hat Hochkonjunktur

Dagegen hat das Thema Exportkontrolle derzeit Hochkonjunktur: „Vor allem bei Ausfuhren nach Saudi-Arabien geht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle relativ strikt vor. Viele Unternehmen, die Standardteile liefern, sind sich nicht bewusst, dass diese bei Einbau in komplexe Rüstungsgüter in der Praxis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) selbst als Rüstungsgüter angesehen werden. Hier haben wir aktuell mehrere Verfahren laufen“, berichtet Harings Im September 2019 hatte die Bundesregierung den Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien, der im November 2018 nach der Tötung des regierungskritischen Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Generalkonsulat in Istanbul verhängt wurde, um weitere sechs Monate bis Ende März 2020 verlängert. „Der Exportstopp nach Saudi-Arabien sorgt auch deshalb für Komplikationen, da es sich hier um kein offizielles Embargo handelt. Vielmehr bedient sich die Bundesregierung einer Generalklausel im Außenwirtschaftsrecht, die es ihr ermöglicht, Ausfuhrgenehmigungen auszusetzen oder zurückzunehmen“, ergänzt Harings. Zu den ,Dauerbrennern’ Russland und Iran gesellen sich also weitere Problemregionen für den Außenhandel.

Auch bei den deutschen Exporten nach China wird seit einiger Zeit strenger kontrolliert: „Damit soll vermieden werden, dass zivile ,Dual-Use‘-Güter in staatliche Hände geraten. Wobei in der Volksrepublik die Abgrenzung zwischen privatem und staatlichem Sektor nicht immer einfach ist“, so Harings.

Zudem will Wirtschaftsminister Peter Altmaier die Investitionskontrolle weiter verschärfen. Künftig soll sein Ministerium nicht nur Übernahmen von kritischen Infrastrukturen durch ausländische Investoren prüfen können, sondern auch von Technologien wie Robotik-, Halbleiter- oder Biotechnologie. Einen Entwurf zur Anpassung des Außenwirtschaftsrechts will Altmaier in Kürze vorlegen. Obwohl sich die Verschärfung nicht gegen einen bestimmten Staat richtet, dürfte sie vor allem chinesische Investoren in Deutschland ins Visier nehmen.

Positive Signale

Umso beruhigender ist es, dass es im Außenhandel zuletzt auch einige gute Nachrichten gab. So einigten sich nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen die USA, Mexiko und Kanada kurz vor Weihnachten auf einen Nachfolger für das NAFTA-Handelsabkommen – von Trump als „schlechtester Deal aller Zeiten“ bezeichnet. Künftig regelt der USMCA- Pakt (United States Mexico Canada Agreement) die Handelsbeziehungen für rund 500 Millionen Menschen in Nordamerika.

Und auch die EU sorgt für positive Stimmung: Ende November 2019 trat das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur in Kraft – das erste bilaterale Handelsabkommen der EU mit einem südostasiatischen Land. In einer Zeit, in der der offene Welthandel in Frage gestellt wird, brauche man diese Abkommen mehr denn je, betont EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Und macht Nägel mit Köpfen: In den letzten fünf Jahren hat die EU 16 Handelsabkommen verhandelt. Aktuell gibt es rund 40 dieser Abkommen Auf die 73 Partnerländer der Gemeinschaft entfällt ein Großteil des EU-Außenhandels

Allerdings erweisen sich die mühsam vereinbarten Handelsabkommen nicht immer als praxistauglich. Aktuelles Beispiel: Das JEFTA-Abkommen zwischen der EU und Japan, das nach sechs Jahren Verhandlungen am 1. Februar 2019 in Kraft trat.

Komplizierte Regeln

Vielen Zollabteilungen bereitet vor allem dieses Handelsabkommen Kopfzerbrechen. Laut einer bundesweiten Umfrage der IHK Region Stuttgart nutzen 57 Prozent der exportierenden Unternehmen JEFTA nicht – darunter ein Großteil der Unternehmen der Chemieindustrie, denen die Regelungen zu kompliziert sind, bestätigt der Zollpartner der süddeutschen Kanzlei. Ein Grund sind die komplexen Ursprungsregeln, die in der Software der Unternehmen oft nicht abbildbar sind. Für viele Inhouse-Abteilungen ist der manuelle Aufwand für die Präferenznachweise so hoch, dass sie auf die Zollvorteile ganz verzichten. Dies ist ganz sicher nicht im Sinne des Erfinders.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de