CDU-Steuerpläne

Eine rechtsformneutrale Besteuerung hätte Konsequenzen für Partnerschaftsgesellschaften

Autor/en
  • Götz Kümmerle

Steuerreformen erlebt die Steuerbranche meist aus der Zuschauerperspektive: Am Ende muss sie diese umsetzen, ist aber selbst nicht betroffen. Bei den Reformplänen, die der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz vorgeschlagen hat, wäre dies anders. Der Wegfall der besonderen Besteuerung von Personengesellschaften betrifft viele Steuerberatungsgesellschaften – nämlich alle, die nach dem PartGG firmieren. Juve Steuermarkt hat in der Branche nachgefragt.

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„Ich plädiere für die Schaffung einer echten Unternehmensteuer. Die Personengesellschaften müssen heraus aus der Einkommensteuer", ließ sich der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz kürzlich im Handelsblatt zitieren. Eine solche Reform hätte weitreichende Konsequenzen auch für die Steuerbranche selbst.

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Mit einem Interview im Handelsblatt Anfang Oktober fing alles an: Oppositionsführer Friedrich Merz forderte nichts Geringeres als die größte Unternehmensteuerreform in Deutschland seit Jahrzehnten: „Ich plädiere für die Schaffung einer echten Unternehmensteuer. Die Personengesellschaften müssen heraus aus der Einkommensteuer. Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer für die unternehmerischen und gewerblichen Einkünfte gehen auf in einer einfachen und verständlichen Unternehmensbesteuerung.“ Merz sagte auch, welchen Steuersatz er sich vorstellt: „Wettbewerbsfähig sind wir mit etwa 25 Prozent. Und ich würde dann auch nicht gern zwischen Gewinnen unterscheiden, die ausgeschüttet werden, und denen, die im Unternehmen verbleiben. Bei den ausgeschütteten Gewinnen können die Anteilseigner die Vorbelastung dann auf ihre individuellen Steuern anrechnen lassen.“

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