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Am 22. November passierte das JStG den Bundesrat. Nachdem es zwischendurch anders aussah, enthält das Gesetz nun doch eine Änderung des § 87a Absatz 1 der Abgabenordnung. An ihr entzünden sich sowohl die Gemüter von anwaltlicher als auch von steuerberatender Seite. Worum geht es?