Steuerberater erhalten deutschlandweit derzeit Post mit einem Registrierungscode, um ihr beSt in Betrieb zu nehmen. Auf Anfrage von JUVE Steuermarkt verweist die BStBK auf die unterschiedliche Resonanz. „Die Registrierung klappt bei den meisten reibungslos. Bei manchen treten Probleme im Zusammenhang mit den kanzleispezifischen IT-Systemen auf“, sagte die Kammer. Zu Fragen führten vor allem die Hardware-Ausstellung wie das Kartenlesegerät und Einstellungen bei der Firewall oder dem Virenscanner, führte die Datev auf Anfrage von JUVE Steuermarkt aus. Trotzdem zeigt sich der technische Dienstleister zufrieden: „Wir freuen uns, dass bereits zahlreiche Nachrichten über das beSt zwischen Kanzleien und Finanzgerichten erfolgreich ausgetauscht werden konnten.“ Es seien bereits einige Hundert Postfächer von Datev-Mitgliedern eingerichtet worden.
Ab Oktober 2022 konnten rund 70 Anwender das beSt verknüpft mit einer Fachsoftware oder als Stand-Alone-Lösung in einer Pilotphase testen. Dabei traten einige praktische Probleme zu Tage. Präsidialmitglied Dr. Dieter Mehnert von der BStBK berichtet etwa von Problemen mit Nachrichtenanhängen wegen eines Leerzeichens im Dateinamen. Die Datev konnte bei technischen Problemen Abhilfe schaffen. Die BStBK hat ihrerseits die Rückmeldungen aus der Pilotphase für die Handreichung an die Kammermitglieder aufgenommen. Die FAQ auf der BStBK-Website zählen bereits 30 Seiten, zudem steht eine Service-Hotline zur Verfügung.
Der Versand der Registrierungsbriefe läuft derzeit in alphabetischen Tranchen. Mehnert rechnet mit einer Zunahme der Registrierungen und Freischaltungen, „so dass bis zum Sommer alle Berufsträger ein einsatzbereites beSt haben.“ Zudem werden einige Fachsoftware-Hersteller in den nächsten Monaten die Schnittstellen zum beSt einrichten.
Schreckgespenst beA
Das beSt geht auf das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (OZG) zurück. In Reaktion darauf hatte die BStBK die Einführung der Steuerberaterplattform angekündigt. Das beSt ist der erste Teil der Plattform. Die Nutzung des Postfachs ist verpflichtend für den Berufsstand. Die Kammermitglieder können die geplanten weiteren Funktionen der Plattform nutzen, müssen dies aber nicht tun. Die BStK hatte 2021 der Datev den Zuschlag für das beSt erteilt. Die Nürnberger Genossenschaft ist damit in der Sondersituation, gleichzeitig technischer Dienstleister und Fachsoftware-Hersteller zu sein.
Negativbeispiel für Digitalisierungsprojekte ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Seine Einführung war für Anfang 2018 geplant und musste wegen gravierender IT-Sicherheitsmängel mehrfach verschoben werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der ursprüngliche IT-Dienstleister Atos gingen getrennte Wege.