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Wacker war Ende 2020 in den Ruhestand getreten und soll Rödl vor allem im internationalen Steuerrecht und Unternehmenssteuerrecht unterstützen. Als Vorsitzender Richter des 1. Senats war er nicht zuletzt für internationales Steuerrecht zuständig und hat beispielsweise zu Fragen konzerninterner Finanzierungen wegweisende, wenngleich in der Steuerszene nicht unumstrittene Urteile gefällt.