Der Steuerberater und Rechtsanwalt ist seit 2014 bei EY. Davor war Riegel als Finanzrichter tätig. Wie andere Big-Four-Gesellschaften hatte EY sich bewusst mit einem Finanzrichter verstärkt, um das Know-how in Sachen Tax Litigation auszubauen. Riegel hat in den vergangenen Jahren einige Verteidiger um sich geschart, die aus verschiedenen Steuerdisziplinen kommen.
Dem Vernehmen nach gehörte dieses Team – zumindest disziplinarisch – nie wirklich dem Partnercase von Riegel an. Die gut zehn auf steuerstreitige Verfahren spezialisierten Berater bleiben auch bei der Big-Four-Gesellschaft und werden, eng angebunden an die fachlichen Servicelines, weiterhin FG-Verfahren führen.
Interner Dienstleister für Streitigkeiten
Das Team um Riegel fungierte seit 2014 als eine Art interner Dienstleister für die fachlichen Berater. Wenn diese etwa ein Problem in der Betriebsprüfung hatten, konnten sie sich an die auf Verfahren spezialisierte Einheit von Riegel wenden und gemeinsam mit diesem in Rechtsbehelfs-, Einspruch- und Klageverfahren gehen.
Unter der Ägide von Riegel hatte sich die Big-Four-Gesellschaft in den vergangenen Jahren zu eine der Marktführerinnen in Sachen Tax Litigation entwickelt. Intern wie extern genießt Riegel einen guten Ruf. Etliche Berater – etwa aus den Sub-Servicelines Umsatzsteuer und Verrechnungspreise – haben regelmäßig auf die Dienste von Riegel und den anderen Prozessberatern zurückgegriffen.
Nun wird Riegel die Partnerschaft zwar verlassen, EY aber als of Counsel erhalten bleiben – und weiterhin sehr regelmäßig vorprozessual für die Gesellschaft aktiv werden. Das Modell ist bewährt. „Auch Ex-BFH-Richter Joachim Moritz ist ein of Counsel, auf den die Berater in streitigen Fällen zurückgreifen können“, sagte Peter Jung gegenüber JUVE Steuermarkt. Jung ist als Seniorpartner in München unter anderem für den übergeordneten Bereich Tax Controversy verantwortlich. „Ein ähnliches Modell werden wir nun mit Martin Riegel fahren. Das passt für die Zukunft besser.“ Zudem verfügt EY nach wie vor über zahlreiche Partner, die ihre Verfahren selbst führen. Denn eine Verpflichtung, sich an Riegel zu wenden, gab es bei EY ohnehin nicht.
Win-Win für alle?
Riegel hat mit TLR (kurz für Tax Lititagion Riegel) zudem seine eigene Boutique ins Leben gerufen. Für diese hat er sich zwei Mitstreiter an die Seite geholt: Prof. Dr. Falko Tappen, hauptamtlich Professor an der Hochschule Worms und für TCS Treuhand auch steuergestaltend tätig, sowie Dr. Nikolaus Raub, zuletzt Leitender Regierungsdirektor in der Steuerabteilung der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe.
Neben seiner Tätigkeit für EY will Riegel in Zukunft durchaus auch für andere Einheiten vor die Gerichte ziehen – auch für die anderen Big-Four, wenn möglich. „Aufgrund des Prüfungsgeschäfts sind Wirtschaftsprüfer in Finanzgerichtsverfahren häufiger conflicted. Hier könnten auch einmal größere und sehr große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften uns ihren Mandanten als Prozessvertreter empfehlen, wenn sie selbst wegen der Prüferstellung nicht vertreten dürfen“, sagte Riegel gegenüber JUVE Steuermarkt. Konflikte mit der Wirtschaftsprüfung wären zumindest bei EY in Zukunft kein Thema mehr.
Die Big-Four-Gesellschaft plant die gesellschaftsrechtliche Trennung von Prüfung und Beratung. Trotzdem sieht Riegel auch weitere Vorteile in seiner Selbstständigkeit. „Ich wurde natürlich auch in der Vergangenheit von anderen Beratungsgesellschaften angesprochen, wenn für deren Mandanten ein Finanzgerichtsprozess, eine Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision anstand, und habe dann gerne in enger vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem laufenden Berater die Prozessführung übernommen. Eine Big-Four-Gesellschaft wird aber häufig als ein potenzieller Wettbewerber in der Beratung wahrgenommen. Mögliche Berührungsängste dürften mit meiner eigenständigen Tax-Litigation-Boutique nun also vollkommen wegfallen.“
Eine Win-Win-Situation für alle also? Zumindest stellt sich die Frage, ob das Konzept einer Tax-Litigation-Boutique aufgeht. Und, ob die EY-Berater auch in Zukunft ähnlich intensiv auf die Dienste von Riegel zurückgreifen werden, wenn dieser einmal aus der Partnerschaft ausgeschieden ist.