Bundesrichterwahl

Fünf Neue für den BFH

Der Bundesrichterwahlausschuss hat die Wahl neuer Bundesrichterinnen und Bundesrichter bekanntgegeben. Der Bundesfinanzhof (BFH) bekommt fünf neue.

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Bei seiner Sitzung Ende März hat der Bundesrichterwahlausschuss fünf Richterinnen und Richter ernannt, die ihre Tätigkeit am BFH demnächst aufnehmen werden. Die Gewählten stammen aus vier Bundesländern. Dr. Sina Baldauf und Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt kommen aus Nordrhein-Westfalen. Baldauf begann ihre Karriere bei der Magic-Circle-Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Petra Barche ist Richterin am Finanzgericht in Hamburg. Auch sie war zuvor in der Beratungsbranche tätig. Dr. Sandy Schüler-Täsch arbeitet aktuell als Richterin am Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart. Aus dem Bayerischen Justizministerium wechselt Dr. Harald Brandl an den BFH.

Mit der Wahl von drei Frauen und zwei Männern bewegt sich der BFH weiter in Richtung einer paritätischen Besetzung der Richterschaft. Laut Geschäftsverteilungsplan vom Januar 2023 zählt nur einer der elf Senate, nämlich der VIII. Senat, in regulärer Besetzung ohne die regelmäßigen Vertreter mehr Frauen als Männer. Personalveränderungen seit Januar sind dabei nicht berücksichtigt.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung über neue Bundesrichter. Der Ausschuss setzt sich aus den Justizministern der Länder sowie 16 Mitgliedern zusammen, die vom Bundestag gewählt werden. Den Vorsitz über die Wahl für den Bundesgerichtshof und den BFH hat der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann inne.

Nach der Wahl erfolgt die Ernennung der Richter durch den Bundespräsidenten. Der genaue Zeitpunkt ist dabei offen und variiert. Dr. Ruben Martini ist beispielsweise zum April zum Richter beim BFH ernannt worden. Seine Wahl hatte im Juli 2022 stattgefunden.  

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