Corporate Influencer in Steuerberatungen

Im Kampf um Klicks

Autor/en
  • Götz Kümmerle

Mitarbeitende, die auf eigenen Social-Media-Accounts Inhalte zu ihrem Arbeitgeber posten, gelten als ‚Corporate Influencer‘. Immer mehr Steuerberatungsgesellschaften legen für diese spezielle Förderprogramme auf und erlassen klare Verhaltensregeln – mehr Geld gibt es für die Influencer allerdings nicht. Trotz ihres Mehrwerts gerade im Recruiting.

Teilen Sie unseren Beitrag
In sozialen Medien setzen Steuerberatungen zunehmend auf Corporate Influencer.

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

‚Jeder Klick zählt‘: Diese Losung des modernen Online-Marketings ist nicht neu. Auch nicht die Idee von Corporate Influencern an sich. Großkonzerne wie Microsoft und selbst die Telekom setzen seit Jahren Mitarbeitende für Werbebotschaften in sozialen Netzwerken ein. Im Zuge des Fachkräftemangels setzt nun auch die eher konservative Steuerberatungswelt auf die eigenen Mitarbeitenden, wenn es darum geht, auf LinkedIn und Co. auf das eigene Angebot als Arbeitgeber oder als Berater hinzuweisen. Schließlich gibt es ja auch anstehende Generationswechsel bei Mandanten. Nun haben die ersten Gesellschaften spezielle Programme für diese sogenannten Corporate Influencer aufgelegt.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de