Das Urteil aus Leipzig brachte die Verpackungsteuer bei Kommunen deutschlandweit auf die Tagesordnung. Dafür sorgt auch eine Aktion der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Seit Juni hat die Umweltorganisation auf ihrer Website ein Antragsformular freigeschaltet, mit dem Bürger bei ihrer Kommune die Einführung einer Verpackungsteuer beantragen können. „Bisher sind über 2.400 Anträge eingegangen“, bilanziert Elena Schägg, Leiterin des Bereichs Verpackungen bei der DUH. Mit knapp 150 Anträgen liege Berlin an der Spitze, gefolgt von München, Köln und Frankfurt. Die Anträge gehen direkt an die jeweilige Kommunalverwaltung.
Auf eine separate Anfrage der DUH in Sachen Verpackungsteuer meldeten sich von 300 Kommunen knapp 100 zurück. 49 von ihnen gaben an, die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig abzuwarten. 22 Kommunen waren in der Planung oder prüften eine Verpackungsteuer. So möchte das nordrhein-westfälische Gummersbach eine solche Steuer ab 2024 erheben. In München, Bamberg, Friedrichshafen, Saarbrücken und anderen Städten befassen sich die Verwaltung oder der Stadtrat derzeit damit. Mehrere Kommunen erklärten ihre Unzufriedenheit mit „Insellösungen“ und plädierten für ein bundeseinheitliches Vorgehen. Zugleich ist die Verpackungsteuer in Zeiten klammer Kassen eine zusätzliche Einnahmequelle.
In Tübingen gilt seit Anfang 2022 eine Verpackungsteuer auf Einwegverpackungen und -geschirr. Sie soll helfen, Abfall im Stadtgebiet zu vermeiden, und zudem kommunale Einnahmen generieren. Dagegen geklagt hatte eine lokale McDonald’s-Filialleiterin, die in der Vorinstanz Recht bekommen hatte. Gegen das Urteil hatte wiederum die schwäbische Universitätsstadt Revision beim BVerwG eingelegt. Im Mai erklärte das Gericht die Steuer für rechtmäßig, forderte aber zwei Änderungen bei der Verpackungsteuersatzung.
Seit Anfang August liegt die schriftliche Urteilsbegründung des BVerwG vor. In den nächsten Wochen ist deshalb mit Bewegung bei den Kommunen zu rechnen, welche die Begründung abwarten wollten. Zudem hat die McDonald’s-Leiterin laut ihrem Anwalt Dr. Peter Bachmann (Noerr) Verfassungsbeschwerde gegen die Verpackungsteuersatzung und das Leipziger Urteil erhoben. Es gibt also ein Wiedersehen in Karlsruhe. Die Vertretung der McDonald’s-Leiterin übernimmt dabei Prof. Dr. Martin Kment (Universität Augsburg).
Hinweis: Wir haben den Beitrag am 7. September aktualisiert.