Im Sommer 2023 hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf „zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ beschlossen. Es sieht in § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen vor und hätte somit den Weg freigemacht für Tax Law Clinics. In Analogie zu Law Clinics bieten dabei Studierende, angeleitet von einem Steuerberater oder Richter, anderen Studierenden Unterstützung beim Thema Steuern an. Der Bundestag beriet im Herbst 2023 in erster Lesung über den Entwurf.
Die zweite und dritte Lesung sind mehrfach von der Tagesordnung genommen worden, ein neuer Termin ist noch nicht bekannt. Dem Vernehmen nach liegt das an koalitionsinternen Zwistigkeiten. Diese drehen sich nicht um die Tax Law Clinics: Knackpunkt ist, ob Bilanzbuchhalter mehr Befugnisse bekommen sollen, insbesondere Umsatzsteuervoranmeldungen vorzunehmen. Da sich die Vertreter der Regierungsparteien hier nicht einigen können, stockt das Verfahren.
Derweil scheinen Tax Law Clinics in Regierungskreisen generell unumstritten zu sein. So erklärte Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Grüne, über soziale Medien ihre Unterstützung für die Legalisierung.
Steuerlicher Nachwuchs gesucht
Auch Branchenvertreter bedauern, dass die Hängepartie für die Tax Law Clinics weitergeht. Sie gelten in Zeiten des Fachkräftemangels als Mittel zur Nachwuchsgewinnung für die Steuerbranche.
Deutschlandweit gibt es derzeit Tax Law Clinics in Hannover, Köln und Mannheim. Die Hannoveraner Initiative geht auf den Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover zurück, der bereits seit mehreren Jahren für die Legalisierung von Tax Law Clinics kämpft.
Derzeit anhängig ist eine Verfassungsbeschwerde des Vereins gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Dieser hatte entschieden, dass die Vorinstanz die Eintragung der Hannoveraner Tax Law Clinic ins Vereinsregister zurecht verweigert hatte. Das höchste deutsche Zivilgericht negierte die Analogie zwischen Law Clinics und Tax Law Clinics und verwies in seiner Entscheidung auf die Bedeutung von Steueraufkommen und Steuermoral.