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Im Sommer 2023 hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf „zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ beschlossen. Es sieht in § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen vor und hätte somit den Weg freigemacht für Tax Law Clinics. In Analogie zu Law Clinics bieten dabei Studierende, angeleitet von einem Steuerberater oder Richter, anderen Studierenden Unterstützung beim Thema Steuern an. Der Bundestag beriet im Herbst 2023 in erster Lesung über den Entwurf.