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Zudem hat der Bundesfinanzhof (BFH) unlängst entschieden, dass Grundstückseigentümer die Möglichkeit haben müssen, gegen vermeintlich zu hohe Wertfestsetzungen ihrer Grundstücke vorzugehen. Die Finanzverwaltung veröffentlichte am Donnerstag Musterwerte für die sogenannten Hebesätze, die letztlich die Höhe der Grundsteuer bestimmen. Diese sollen die Grundsteuereinnahmen der jeweiligen Kommunen stabil halten.
Die Vorschläge sind allerdings nicht bindend. Städte und Gemeinden entscheiden selbst über die Höhe der Hebesätze und darüber, ob sie weiterhin einheitliche oder differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien anwenden. Erst danach steht die tatsächliche Höhe der künftigen Grundsteuer ab 2025 für Grundstückseigentümer fest. Ziel der Reform ist die Aufkommensneutralität, das heißt, das Steueraufkommen in den Kommunen soll nach der Reform in etwa so hoch sein wie vorher.