Grundsteuerreform

Öffnungsklausel erntet Kritik

Die geplante Reform der Grundsteuer sorgt in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für Diskussionen. Beide Bundesländer schlagen eine Öffnungsklausel vor, die es den Kommunen erlaubt, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen. Der Vorschlag stößt jedoch bei Kommunal- und Wirtschaftsverbänden auf heftige Kritik.

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Der Vorschlag aus den Bundesländern facht die Diskussionen über die Grundsteuerreform erneut an. Bis Januar 2025 muss das Gesetz umgesetzt sein, doch es gibt noch viel zu tun und zahlreiche Meinungen, die berücksichtigt werden wollen.

Die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen haben den Gesetzentwurf zur Einführung variabler Grundsteuerhebesätze am vergangenen Donnerstag in den Landtag eingebracht. Der Vorschlag sieht vor, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, für Wohn- und andere Grundstücke unterschiedliche Hebesätze anzuwenden. Damit soll einer übermäßigen Belastung der Wohnimmobilien entgegengewirkt werden, die durch die bevorstehende Reform droht. Der Bund hatte infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung der Grundsteuer beschlossen, die ab 2025 in Kraft tritt.

Skepsis und Kritik von Wirtschaftsvertretern und Kommunen

Hans Jörg Hennecke, Hauptgeschäftsführer von Handwerk NRW, äußerte in der „Rheinischen Post“ Kritik am Gesetzesentwurf, da dieser dem ohnehin schon belasteten Wirtschaftsstandort NRW schade. Er warnte vor massiven Mehrbelastungen für Unternehmen in zentralen Lagen, was zu Leerständen in Fußgängerzonen und Hinterhöfen führen könnte. Johannes Pöttering, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Unternehmer NRW, bezeichnete den Entwurf als ordnungspolitisch fragwürdig und befürchtete, dass die Kommunen die Steuerlast für Unternehmen erhöhen würden, um ihre angespannten Haushalte zu sanieren. Dabei seien die Gewerbesteuersätze in NRW im Bundesvergleich bereits sehr hoch.

Auch die Kommunen stehen der Öffnungsklausel kritisch gegenüber. Der Städte- und Gemeindebund NRW äußerte Kritik daran, dass das Land trotz frühzeitiger Hinweise der kommunalen Spitzenverbände das Zeitfenster für eine vernünftige landesweite Regelung verpasst habe. Verbandspräsident Christoph Landscheidt äußerte verfassungsrechtliche Bedenken und zweifelte an der praktischen Umsetzbarkeit der Klausel. Die FDP-Opposition spricht von „hektischer Flickschusterei“ und fordert stattdessen einen landesweiten Ermäßigungsfaktor für Wohnimmobilien.

Die Grundsteuer stellt für Kommunen eine wichtige Einnahmequelle dar. Doch die geplante Reform birgt das Risiko einer erheblichen Belastungsverschiebung. Das sogenannte „Scholz-Modell“ sieht vor, dass Gewerbegrundstücke, die seit 1960 oft weniger im Wert gestiegen sind als Wohngrundstücke, steuerlich entlastet werden. Wohnimmobilien hingegen könnten überproportional belastet werden, was vor allem in großen Städten zu einer finanziellen Schieflage führen würde.

Rheinland-Pfalz zieht nach

Auch Rheinland-Pfalz plant eine ähnliche Öffnungsklausel wie NRW. Derweil signalisiert die Landesregierung in Düsseldorf den Kommunen Unterstützung bei der Erarbeitung von Mustersatzungen und der IT-Programmierung. Trotz dieser Zusicherung bleiben zahlreiche Fragen und Bedenken offen, vor allem hinsichtlich der praktischen Umsetzung und möglicher wirtschaftlicher Folgen. (mit Material von dpa)

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