Die federführende Staatsanwaltschaft Köln durchsuchte die Zentrale des größten deutschen Geldhauses sowie Privatwohnungen von 10 Beschuldigten. Hierbei waren neben Kräften der Staatsanwaltschaft Köln Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern sowie Ermittler mehrerer Polizeidienststellen aus Nordrhein-Westfalen vor Ort, zudem das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und EDV-Sachverständige. Insgesamt waren 114 Personen im Einsatz.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, sie vollstrecke „Durchsuchungsbeschlüsse gegen ein Bankinstitut in Frankfurt am Main und weitere Konzerngesellschaften sowie gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“. Namen wurden nicht genannt.
Ein Sprecher der Deutschen Bank bestätigte auf Anfrage des Westdeutschen Rundfunks (WDR) jedoch, dass „im Rahmen der seit 2017 laufenden Ermittlungen gegen die Bank in Sachen Cum-Ex die Staatsanwaltschaft Köln an unserem Standort in Frankfurt zurzeit eine behördliche Maßnahme durchführt“. Zudem erklärte der Sprecher, die Bank kooperiere „weiterhin vollumfänglich mit der ermittelnden Behörde“.
Ziel der Durchsuchung war es, Beweise für die Beteiligung des Bankhauses und deren Mitarbeiter an der Cum-Ex-Praxis sicherzustellen. Spezielles Augenmerk legten die Ermittler hierbei auf die Suche nach Kommunikation in Form von E-Mails und sonstiger schriftlicher Korrespondenz. Medienberichten zufolge stehen die Durchsuchungen im Zusammenhang mit einem seit fünf Jahren laufenden Ermittlungsverfahren gegen rund 80 Beschuldigte wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung (Az. 213 Js 375/17).
Bei Cum-Ex-Deals waren rund um den Dividendenstichtag Aktienpakete mit und ohne Anspruch auf Ausschüttung verschoben worden. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die nie gezahlt worden waren. Auch wenn sicher scheint, dass die Bank selbst keine Cum-Ex-Deals angeboten hat, so ist sie mutmaßlich jedoch als Depotbank und Kreditgeberin in die illegale Praxis verwickelt gewesen.
Durch die Cum-Ex-Geschäfte entgingen dem Fiskus Steuern in geschätzt zweistelliger Milliardenhöhe. Eine Gesetzeslücke, die die Cum-Ex-Praxis erst ermöglichte, wurde 2012 geschlossen. Der weltweite Schaden aus Cum-Ex- und Cum-Cum-Transaktionen soll sich insgesamt auf mindestens 150 Milliarden Euro belaufen. Bei Cum-Cum-Deals wurden Aktien über Ländergrenzen verschoben. Dies ist seit 2016 nicht mehr möglich.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte im Frühsommer 2021, dass Cum-Ex als Steuerhinterziehung zu werten und somit strafbar sei. Im Zuge der Aufarbeitung kam es bereits zu einer Reihe an Verurteilungen. Der mutmaßliche „Architekt“ des Cum-Ex-Modells, der deutsche Steuerrechtler Dr. Hanno Berger, steht derzeit vor den Landgerichten Wiesbaden und Bonn vor Gericht.
Wir haben den Artikel am 26.10.2022 korrigiert.
(mit Material von dpa)