Als Gründe nannten Kommunen in einer dpa-Umfrage zumeist den Wunsch nach einer städteübergreifenden Lösung und die noch nicht vorliegende Urteilsbegründung.
Seit Anfang 2022 gilt in Tübingen eine Verpackungsteuer: Für Einweggeschirr und Einwegverpackungen wird eine Gebühr fällig. Damit sollen Müllberge in der Stadt vermieden werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Ende Mai in einem Grundsatzurteil für rechtens erklärt. Geklagt hatte die Betreiberin einer Tübinger McDonald’s-Filiale. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Es bleibt abzuwarten, ob die Klägerin als nächsten Schritt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegt. Dieses hatte 1998 eine Verpackungsteuer der Stadt Kassel mit Verweis auf das Abfallrecht des Bundes und das Kooperationsprinzip für rechtswidrig erklärt.
In der Stadt Berlin ist eine Verpackungsteuer derzeit kein Thema. Aus Berliner Sicht sollte eine mögliche Verpackungsteuer – wenn überhaupt – nur auf Bundes- oder europäischer Ebene eingeführt werden, teilte eine Sprecherin der Umweltverwaltung mit. Eine kommunale Einführung würde zu einer zerklüfteten Steuerlandschaft führen. Die Stadt befürchtet zudem „Beschwerden hinsichtlich Gleichbehandlung und Wettbewerb“. Zugleich teilte die Sprecherin mit: „Eine solche Verpackungsteuer würde wahrscheinlich den Verbrauch von Einwegprodukten deutlich reduzieren.“
In Düsseldorf wird das Urteil nach Angaben eines Sprechers „mit Interesse verfolgt“. Konkrete Pläne, es Tübingen gleich zu tun, gebe es aber nicht. Die Stadt verweist unter anderem darauf, dass seit Jahresbeginn in Deutschland bereits die sogenannte Mehrwegangebotspflicht gelte.
Die Stadt Stuttgart bezweifelt die Wirksamkeit der Steuer. Wie eine von der Universität Tübingen veröffentlichte Studie zeige, sei es umstritten, ob eine solche Abgabe tatsächlich zur Reduktion von Verpackungsmüll führe, sagte ein Sprecher. Gemeinsam mit der Gastronomie sollen deshalb Mehrwegsysteme geprüft werden, die von den Kunden auch angenommen werden.
Auch in den Städten Augsburg, Hildesheim und Bautzen gibt es derzeit keine Pläne für eine Abgabe auf Einwegverpackungen.
In Trier hingegen wurde bereits 2019 ein Antrag auf Einführung der Abgabe gestellt. Wegen des anhängigen Verfahrens aus Tübingen ist noch keine Entscheidung gefallen. Das Urteil und die Begründung sollen nun geprüft werden, hieß es von der Stadt. Ähnlich verfährt die Stadt München. Zugleich fordern dort zwei Stadtratsfraktionen eine Umsetzung der Verpackungsteuer.
Auch in Nürnberg soll die Einführung der Verpackungsteuer geprüft werden. Sie halte die Lenkungs- und Anreizfunktion, die mit der Verpackungsteuer verbunden werde, für sehr sinnvoll, teilte die Stadt mit. Doch auch hier will die Verwaltung zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Eine „Insellösung“ nur für Nürnberg mache zudem keinen Sinn. Die Stadt sieht den Bund am Zug, die Gesetzgebung zu erweitern und die Sonderabgabe für Einwegprodukte auch auf Pizzakartons, Aluminiumschalen und Kaugummis auszudehnen.
(mit Material von dpa)