Anfang Dezember hat die Bundessteuerberaterkammer ihre Position erneut unmissverständlich formuliert. Unter dem Titel „Fremdbesitzverbot stärken – Umgehungen verhindern“ versammelte sie acht Verbände und Kammern für ein Statement hinter sich, das die zentrale Botschaft wiedergab: Wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist.
Zu den Unterzeichnern zählten vor allem die Bundesvertretungen anderer verkammerter Berufe – darunter Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Ingenieure und Architekten. Auffällig abwesend waren hingegen die Apotheker, Notare und insbesondere die Wirtschaftsprüfer. Auch die 21 regionalen Steuerberaterkammern, die in Deutschland die Aufsicht über den Berufsstand führen, traten nicht geschlossen als Teil dieses Schulterschlusses auf. Gleichwohl dürfte sich ein Großteil von ihnen mit den Zielen der Initiative identifizieren. In der öffentlichen Debatte zeigt sich jedoch eine zunehmende Polarisierung: Während moderate Stimmen Differenzierungen fordern, halten Hardliner unbeirrt an der These fest, Unabhängigkeit sei nur ohne Private Equity im Steuermarkt zu gewährleisten.
Wie weit dieser Anspruch reichen soll, machte bereits im ersten Halbjahr die Steuerberaterkammer Hessen deutlich. In ihrem vierteljährlichen Rundschreiben erklärte sie: „Der Vorstand der StBK Hessen prüft derzeit berufsrechtliche Maßnahmen gegen bereits bestehende und dem Vorstand bekannt gewordene Berufsausübungsgesellschaften mit Beteiligung durch Private-Equity-Investoren.“
Bis zu vier Monate, um Gesellschafterwechsel einzutragen
Dabei stößt das Berufsrecht rasch an seine Grenzen. Steuerberaterkammern sind keine Kartellbehörden. Rechtlich verfügen sie bislang kaum über Instrumente, um den Erwerb einer Steuerberatungsgesellschaft durch Investoren zu verhindern. Die gängigen Beteiligungs- und Plattformmodelle verstoßen nach geltendem Recht nicht gegen das Steuerberatergesetz. Allenfalls eine künftige Rechtslage könnte daran etwas ändern – etwa dann, wenn das Bundesfinanzministerium mit seiner geplanten Novelle des Steuerberatergesetzes Erfolg haben sollte. Bis dahin bleibt den Kammern im Kern nur eine formale Aufgabe: Sie müssen Gesellschafterwechsel eintragen, wenn etwa eine Private-Equity-Gesellschaft die Kontrolle zum Beispiel bei Baker Tilly übernimmt oder Plattformen wie Afileon weitere Kanzleien erwerben.
Genau an diesem Punkt beobachten Berater mehrerer Plattformprojekte seit der zweiten Jahreshälfte ein verändertes Verhalten einzelner Kammern. Vor allem in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern werde kritischer nachgefragt und es würden zusätzliche Unterlagen angefordert, berichten informierte Kreise. Inhaltlich würden diese jedoch nicht weiter beanstandet. Gleichwohl verzögere sich das Eintragungsverfahren in manchen Fällen um bis zu vier Monate.
Für die Strategen in den Plattformgesellschaften ist die zunehmende Blockadehaltung misslich. Unternehmen wie Afileon setzen nach eigener Darstellung auf Transparenz gegenüber den Kammern: Geschäftsführerverträge, Governance-Strukturen und Beteiligungsverhältnisse werden offengelegt. Ziel ist es, zu belegen, dass Fremdbesitz nicht automatisch Fremdbestimmung bedeutet. Sollte eine Kammer Zweifel daran haben, müsse man darüber sprechen und gegebenenfalls nachjustieren. Auf diese Gesprächsangebote lassen sich die Steuerberaterkammern bislang jedoch kaum ein.
Eine JUVE-Umfrage bei allen 21 Steuerberaterkammern zu dem Thema blieb weitgehend unbeantwortet. Nur zwei Kammern meldeten sich zurück. Ein Kammervertreter aus dem Nordwesten formulierte im Auftrag seines Präsidiums, eine inhaltliche Beantwortung der Anfrage werde zurückgestellt und davon abhängig gemacht, dass innerhalb der Kammern Einvernehmen bestehe. Genau dieses Einvernehmen existiere jedoch nicht.
Spaltung der Steuerberaterkammern
In der Tat scheint das Thema Private Equity im Steuermarkt das Steuerberaterkammerwesen zunehmend zu spalten. Den deutlichsten Beleg liefert die Steuerberaterkammer Sachsen, deren Präsident Dirk Rose im Vorstand der Bundessteuerberaterkammer saß. Anfang Dezember legte er sein Amt nieder, weil er plante, die gemeinsam mit seinem Kompagnon geführte Steuerberaterkanzlei an die Afileon-Plattform zu verkaufen. Auch der Steuerberaterkammer Sachsen bot er nach JUVE-Informationen seinen Rücktritt an, die dies allerdings ablehnte. Neuwahlen sind für 2027 vorgesehen.
So lange wird eine Steuerberaterkammer nun von einem Präsidenten geführt, dessen eigene Steuerberatereinheit indirekt einer Private-Equity-Gesellschaft gehört. Die Eintragung des Gesellschafterwechsels dürfte in diesem Fall kaum Verzögerungen erfahren haben. Dass Fremdbesitz nicht zwangsläufig Fremdbestimmung bedeutet, dürfte der Präsident persönlich erkannt haben.