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Im Zuge der BEPS-Initiative sorgte auch die Europäische Kommission zuletzt wieder für Aufsehen. Sie will sicherstellen, dass Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer künftig „aggressive“ Steuersparmodelle ihrer Mandanten an die Finanzbehörden weiterreichen – insbesondere grenzüberschreitende Modelle. Mit der Meldepflicht will die EU-Kommission wiederum den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbessern. Berater verunsichert der Vorstoß, denn die Kommission lässt offen, ab wann sie eine Steuergestaltung als Modell einstuft. Völlig ungeklärt ist zudem die Frage, was ein „aggressives“ Steuersparmodell konkret ist.