Damit beugt sich Irland dem Druck aus Brüssel – auch wenn Finanzminister Paschal Donohoe betont, dass man mit der Entscheidung der Kommission grundlegend nicht einverstanden sei. Als engagiertes Mitglied der Europäischen Union beabsichtige Irland jedoch, seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Die EU-Kommission verlangt von Irland bis zu 13 Milliarden Euro plus Zinsen von Apple zurückzufordern, weil sie die dortige Steuerzahlung des US-Unternehmens für zu gering hält und als unzulässige Staatsbeihilfen einstuft. Dazu läuft derzeit ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Neben Apple zog auch Irland wegen des Steuerbescheids vor Gericht. Der damalige Finanzminister Michael Noonan legte beim EuGH Beschwerde ein.
Auch gegen andere Großkonzerne geht die Europäische Kommission vehement in Sachen „unzulässige Steuervergünstigungen“ vor. So fordert sie etwa auch von Amazon 250 Millionen Euro zurück.
Berater Apple
Freshfields Bruckhaus Deringer (Brüssel): Andreas von Bonin (Beihilferecht), Eelco van der Stok, Job van der Pol (Counsel; beide Steuerrecht, Amsterdam) – aus dem Markt bekannt
Berater EU-Kommission
Inhouse (Brüssel): Dr. Max Lienemeyer
Hintergrund: Für Apple ist in beihilferechtlichen Fragen nach JUVE-Informationen der renommierte Kartellrechts-Partner Andreas von Bonin von Freshfields Bruckhaus Deringer tätig. Bei der Kommission arbeitet ein Ermittlungsteam um den Deutschen Dr. Max Lienemeyer. Die von ihm geleitete und zunächst als Task Force aufgesetzte Gruppe ist im April 2017 zu einer eigenständigen Einheit aufgewertet worden.