Verbandssanktionengesetz

„Es wird zu mehr Hauptverhandlungen im Steuerstrafrecht kommen“

Autor/en
  • Daniel Lehmann

Das Unternehmensstrafrecht – formell als Verbandssanktionengesetz bekannt – wird kommen. Beobachter rechnen spätestens Anfang 2021 damit. Wirtschaftsstrafrechtler haben das Gesetz schon seit langem auf dem Schirm. Doch auch Steuerstrafrechtler sollten sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen, sagt der Kölner Ebner Stolz-Partner Philipp Külz im JUVE Steuermarkt-Interview. Denn steuerstrafrechtlich würde das Gesetz sowohl Verteidiger als auch Unternehmen häufiger beschäftigen.

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Philipp Külz
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