Verrechnungspreise

EY-Partner schließt sich Softwarefirma an

Autor/en
  • Catrin Behlau

Dr. Frank Schöneborn, Verrechnungspreispartner bei Ernst & Young in Mannheim, wird sich zum April der Firma Exa anschließen. Die Heidelberger Softwareschmiede beschäftigt sich im Schulterschluss mit SAP unter anderem mit der Prozessoptimierung bei Verrechnungspreisen.

Teilen Sie unseren Beitrag
Frank Schöneborn
Frank Schöneborn

Schöneborn hat bei Ernst & Young, der größten Verrechnungspreispraxis hierzulande, unter dem Schlagwort ,Operational TP‘ beraten. Das Team von EY umfasste soweit bekannt im Kern sieben Mitarbeiter an verschiedenen Standorten.

Der 45-Jährige war seit 2015 Partner für Operational Transfer Pricing für Deutschland, Schweiz und Österreich und dem Verrechnungspreisteam der Big-Four-Gesellschaft zugeordnet. Gemeinsam mit den Berufsträgern beriet er insbesondere zur operativen Implementierung von Verrechnungspreisen, also der Umsetzung von steuerlichen Verrechnungspreissystemen in Organisation, Prozessen und IT-Systemen.

Vor seinem Einstieg bei EY arbeitete der promovierte Wirtschaftsingenieur rund 17 Jahre in der Industrie, unter anderem als General Manager/CFO/Board Member bei AZ Electronic Materials oder bei Merck, dort zuletzt als Head Group Accounting – Operational Transfer Pricing Management.

Exa ist eine SAP-Partnerfirma und stellt Verrechnungspreis-Software basierend auf SAP R3 und SAP S4HANA her. Sie beschäftigt rund 30 Mitarbeiter am Stammsitz Heidelberg und hat Niederlassungen in Indien, wo etwa 150 Programmierer für Exa arbeiten, sowie in den USA. Schöneborn soll in leitender Funktion weltweit die funktionale Weiterentwicklung der Verrechnungspreis-Software verantworten und vor allem auch die künftige Zusammenarbeit mit den Big Four und anderen möglichen Partnern aufbauen und koordinieren. (Catrin Behlau)

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema