Nun hat das Bundesstrafgericht entschieden: Es verurteilte den Basler René S. wegen Wirtschaftsspionage, Geldwäsche und des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Richter verhängten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Das Strafverfahren wegen Verletzung des Geschäftsgeheimnisses gegen den Ex-UBS-Banker wurde eingestellt. Damit rückt die Strafkammer von ihrer bisherigen Rechtsprechung ab. Bereits in fünf anderen Fällen hat sie Bankangestellte wegen des Verkaufs von Bankkundendaten ins Ausland zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhielt der 45-Jährige eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 50 Franken. Der Ex-Banker soll im Sommer 2012 die Daten von 233 Kunden an die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen verkauft haben. Dank dieser Informationen kamen diese wohl Hunderten von Steuerhinterziehern auf die Spur.
Weil der frühere UBS-Banker mit dem Großteil des Geldes im Oktober 2012 ein Appartement auf Mallorca kaufte und nach nur einem Jahr später wieder mit Verlust verkaufte, wurde er auch wegen Geldwäsche verurteilt. 2013 fanden die Behörden bei S. während einer Hausdurchsuchung zudem verbotene Munition. Daher sprach ihn das Gericht auch wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig.
Vertreten wurde S. von dem Baseler Anwalt Moritz Gall von Liatowitsch & Partner. Dessen Gegenspieler waren Carlo Bulletti, Leitender Staatsanwalt des Bundes, und der Züricher Anwalt Rolf Schuler von Schuler Steiger als Vertreter der UBS. Im Prozess hatte Schuler die Praxis des Bankdatenankaufs in Deutschland als „Spionageakt“ und „Angriff auf den Finanzplatz“ bezeichnet.
Zusätzlich zur Freiheits- und Geldstrafe muss S. auch Schadensersatz in Höhe von 1,3 Millionen Franken leisten. Die Summe entspricht dem Gewinn aus dem Verkauf der Daten. Ob das Geld tatsächlich fließen wird, ist allerdings ungewiss. Denn der ehemalige UBS-Banker lebt heute in Deutschland und blieb dem Prozess fern. Eine Auslieferung in die Schweiz gilt als unwahrscheinlich.
Steuer-Spionage-Krimi
Bislang schützte der deutsche Staat S. und reagierte 2015 erst einmal nicht auf ein Rechtshilfeersuchen an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft. Nach mehrmaligen schriftlichen Mahnungen der Schweizer teilte man ihnen dann fast ein Jahr später mit, das Rechtshilfeersuchen würde wesentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährden und könne daher nicht bewilligt werden.
Die Schweizer Ermittler blieben aber an dem Fall dran, sogar den Schweizer Geheimdienst sollen sie eingespannt haben. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) setzte einen privaten Spion auf den Ex-Banker an. Ihr Agent Daniel M. steht seit vergangenem Jahr aber selbst wegen Verdachts auf Wirtschaftsspionage in Deutschland vor Gericht.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte im Kampf gegen Steuersünder insgesamt elf Datenträger mit Bankdaten gekauft, davon neun in der Amtszeit des damaligen SPD-Finanzministers Norbert Walter-Borjans. Aufgrund der UBS-Daten kam es in Deutschland auch zu Hausdurchsuchungen bei Dutzenden deutschen UBS-Kunden. Viele wurden als Steuerbetrüger überführt, das Land nahm Milliarden Euro ein. Zu den betroffenen Steuersündern gehört ein anderer berühmter Spion: Werner Mauss. Dessen Prozess wegen Steuerhinterziehung muss nach einem jüngst ergangenen BGH-Urteil allerdings wieder neu aufgerollt werden.
Der Streit um die Datenankäufe des deutschen Fiskus eskalierte zwischenzeitlich so stark, dass die Schweizer Behörden gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen ermittelten, weil sie aus ihrer Sicht Beihilfe zur Wirtschaftsspionage leisteten. Ebenfalls im Jahr 2012 kippte Walter-Borjans sogar ein eigentlich schon beschlossenes Steuerabkommen mit der Schweiz.
Inzwischen ist der Steuerstreit der beiden Länder aber beigelegt: Seit dem vergangenen Jahr tauschen die Schweizer Banken ihre Steuerdaten im Rahmen des „Automatischen Informationsaustauschs“ (AIA) mit anderen Ländern aus, auch mit Deutschland.