Auf der ECOFIN-Tagung präsentierte die spanische EU-Ratspräsidentschaft den aktuellen ViDA-Fortschrittsbericht. Mit ViDA wagt die Europäische Kommission den großen Wurf: die Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems. Damit will sie den Steuerbetrug bekämpfen und die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie an die digitale Realität anpassen.
Eigentlich sollte unter spanischem Ratsvorsitz bis Ende 2023 eine Einigung unter den Mitgliedsländern erzielt werden. Zuletzt jedoch wurde immer deutlicher, dass weitere Verhandlungen notwendig sind. Einen ersten Fingerzeig gab es bereits Ende Oktober: Der ECON-Ausschuss des EU-Parlaments sprach sich unter Verweis auf nötige weitere Verhandlungen für eine Verschiebung des ViDA-Pakets aus. Nun werden die Diskussionen zur Umsetzung im ersten Halbjahr 2024 unter belgischer Ratspräsidentschaft fortgesetzt. Im Anschluss an die Änderungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie müssten diese noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Verzögerungen allerorten
Laut Plan der Kommission sollte ViDA in den kommenden fünf Jahren schrittweise umgesetzt werden. Doch einige Detailfragen sind weiter ungeklärt. So stößt offenbar das Konzept der Single-VAT-Registration, das u.a. über eine Erweiterung des 2021 eingeführten One-Stop-Shops (OSS) umgesetzt werden soll, in einigen Mitgliedsländern an seine (technischen) Grenzen. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern für den OSS zuständig.
Auch die Pläne zu den digitalen Meldepflichten sowie zur elektronischen Rechnungsstellung sorgen weiterhin für Diskussionsbedarf. Künftig sollen grenzüberschreitende Transaktionen in der EU durch ein elektronisches Meldesystem erleichtert werden – auf Basis einer standardisierten E-Rechnung. Länder wie Italien oder Portugal verfügen bereits über nationale E-Invoicing-Systeme. Die EU-weite Umsetzung könnte sich dem Vernehmen nach bis 2030 verschieben.
Auch auf deutscher Seite gibt es Verzögerungen. Bereits im Frühjahr hatte das Bundesfinanzministerium einen Entwurf zur Einführung der E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze vorgelegt und diesen Vorschlag im Wachstumschancengesetz konkretisiert. Doch der Bundesrat meldete Bedenken an. Seitdem hängt das komplette Gesetz im Vermittlungsausschuss – und wird in diesem Jahr wohl nicht mehr beraten, sondern ins nächste Jahr vertagt.