Hintergrund

Björn Viebrock: „Es gibt kein ‚Prüfung first‘ bei uns“

Björn Viebrock nimmt sich Zeit, als er seine Gäste am Düsseldorfer Standort von PricewaterhouseCoopers (PwC) empfängt. Gut zwei Stunden stellt sich der Tax & Legal-Chef der Big-Four-Einheit den Fragen der Redakteure. Im ersten Teil des Interviews spricht Viebrock über die Herausforderungen der neuen Plattformstruktur. Und darüber, wieso eine Spaltung von Beratung und Prüfung für ihn weiterhin keinen Sinn ergibt – trotz Gegenwind aus dem eigenen Haus.

von Daniel Lehmann, Martin Ströder

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

JUVE Steuermarkt: In Gesprächen begegnen uns immer wieder PwC-Partner aus dem Rechts- und Steuerbereich, die sagen: ‚So ein Everest-Projekt hätte durchaus einen Reiz.‘ Sprich: Eine Spaltung von Prüfung und Beratung ist in Ihrem Haus – genau wie bei Wettbewerber EY – durchaus Thema. Sie sind aber dagegen. Ist da nicht Ärger vorprogrammiert?
Björn Viebrock: In einer Organisation mit 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es Befindlichkeiten. Ich kann aber sagen: Die multidisziplinäre Bearbeitung von Aufgaben und Fragestellungen ist genau das, was unsere Mandanten von uns verlangen. Deswegen halten wir es auch für wichtig, dass der Kunde uns als geschlossene Einheit wahrnimmt, die alle Themen bedienen kann. Außerdem muss man zurückblickend ja feststellen, dass das Projekt Everest gescheitert ist, weil man Prüfung und Beratung eben nicht so einfach voneinander trennen kann.

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.