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Herr Luther, bereits im Juli hatten Sie die italienische Rechtsauffassung kritisch beurteilt. Was ändert das neue Arbeitspapier der EU-Kommission?
Matthias Luther: Das Arbeitspapier verändert die Diskussion. Erstmals setzt sich die EU-Kommission in dem Papier detailliert mit den zugrundeliegenden digitalen Geschäftsmodellen auseinander – und zwar deutlich differenzierter als die italienische Finanzverwaltung oder das Kommissionspapier aus dem Jahr 2018. Während Italien, im Gegensatz zum Papier aus 2018, von einem Tauschgeschäft ,Daten gegen Dienste‘ ausgeht, analysiert die Kommission nun, ob tatsächlich ein direkter Leistungszusammenhang besteht. Das Ergebnis fällt für Italien ernüchternd aus: In den meisten Gratismodellen sieht die Kommission keine steuerbare Leistung. Gleichzeitig zeigt sie Konstellationen auf, in denen eine Besteuerung denkbar ist. Kurzum: Italiens Position wirkt schwächer, die Debatte insgesamt aber komplexer.