Hintergrund Einfuhrumsatzsteuer

„Ein konkreter Zeitplan ist dringend notwendig“

Bereits seit Längerem fordert die Wirtschaft Reformen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Nun findet sich das Thema erneut im Koalitionsvertrag. Künftig soll das Verfahren zur Direktverrechnung eingeführt werden. Dr. Nathalie Harksen, Partnerin bei der AWB Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft, erläutert, wie es mit Blick auf die Umsetzung weitergehen könnte.

von Stephan Mittelhäuser

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JUVE Steuermarkt: Frau Harksen, laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell umgestellt werden. Was denken Sie: Kommt das tatsächlich? Oder handelt es sich nur um eine der vielen Absichtserklärungen im Vertrag?
Nathalie Harksen: Ich gehe davon aus, dass das Verrechnungsmodell in dieser Legislaturperiode tatsächlich eingeführt wird. Vergleicht man den aktuellen Koalitionsvertrag mit den Koalitionsverträgen von 2018 und 2021, in denen die Einfuhrumsatzsteuer ebenfalls Thema war, stellt man signifikante Unterschiede im Wortlaut der Erklärungen fest. 2018 fand sich das Thema im Koalitionsvertrag mit der sehr schwachen Formulierung, dass das Verfahren optimierungswürdig ist. 2021 hatte das Thema insofern Fahrt aufgenommen, als dass die Einfuhrumsatzsteuer weiterentwickelt werden sollte – nur die Richtung der Weiterentwicklung war offen. Die Formulierung im aktuellen Koalitionsvertag ist meiner Ansicht nach ein klares Statement dafür, dass die bisherigen Bemühungen mit der Einführung der Fristenlösung im Dezember 2020 nicht ausreichend gewesen sind. Und nun die Entscheidung getroffen wurde, das Verrechnungsmodell einzuführen.

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