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Im August legte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf für das Steuerberatungsgesetz vor. Er sieht vor, dass in allen beteiligten Gesellschaften Steuerberater und -bevollmächtigte die Mehrheit der Stimmrechte und in der Geschäftsführung haben müssen. Die Konsequenz ist eine klare Absage an Private-Equity-Investoren und ein Etappensieg für die Befürworter des Freiberuflerwesens. Was sagen Marktteilnehmer und Ministeriumsvertreter dazu?