Hintergrund Umsatzsteuerbefreiung

Steuern als Bildungsbremse

Die Reform der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen ist definitiv kein Lehrstück. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 gab es einen weiteren Versuch, die deutsche Regelung an EU-Recht anzupassen. Doch sehr schnell hat sich gezeigt: Der Gesetzgeber muss weiter nachsitzen.

von Stephan Mittelhäuser

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Als „Drama in mehreren Akten“ bezeichnet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) die Reform der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG). Mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) schien es, so der DStV, als hätte man eine Regelung gefunden, die den Bildungsanbietern ausreichend Flexibilität bot und im Einklang mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU stand.

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