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Als „Drama in mehreren Akten“ bezeichnet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) die Reform der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG). Mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) schien es, so der DStV, als hätte man eine Regelung gefunden, die den Bildungsanbietern ausreichend Flexibilität bot und im Einklang mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU stand.