Hintergrund Mitarbeiterbeteiligungen

„Wer bei der Gestaltung spart, spart am falschen Ende“

Vor allem für Start-ups und junge Unternehmen können Mitarbeiterbeteiligungsprogramme eine echte Option sein. Der Gesetzgeber hat zuletzt einiges getan, um diese Programme attraktiver zu machen. Max Hentrich und Dr. Tobias Stuppi von der Münchner Kanzlei Lark erklären im Interview, worauf Unternehmen und Berater trotzdem besonders achten müssen.

von Daniel Lehmann

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JUVE Steuermarkt: Der Gesetzgeber hat Anfang vergangenen Jahres die steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen ausgeweitet. Was hat sich konkret geändert?
Max Hentrich: Im Grundsatz hat der Gesetzgeber es jungen Unternehmen vereinfacht, ihre Mitarbeitenden an ihrem Unternehmen zu beteiligen – und dies zu steuerlich attraktiven Konditionen.

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