Hintergrund Im Gespräch

Zoll und Verrechnungspreise: „Die Abteilungen müssen enger zusammenrücken“

Im Interview mit JUVE Steuermarkt erläutern Heike Riesselmann und Dr. Thomas Borstell, warum sich Steuer- und Zollberatung künftig enger verzahnen müssen und wie sich Beratende und Mandanten darauf einstellen. Riesselmann ist Geschäftsführerin bei HLB Schumacher Ganteführer Transfer Pricing in Düsseldorf, Borstell ist dort of Counsel.

von Daniel Lehmann, Stephan Mittelhäuser

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JUVE Steuermarkt: Wir sehen im Markt derzeit eine engere Verzahnung von Verrechnungspreis- und Zollberatung. Wie hat sich Ihre tägliche Arbeit verändert?
Heike Riesselmann:
Zoll war für uns in der Vergangenheit kein so relevantes Thema – und innerhalb der EU ist das auch weiterhin so. Doch durch die Einführung von Strafzöllen durch die USA – einem regelrechten Handelskrieg – und die massive Erhöhung der Zölle gegenüber der EU, etwa 50 Prozent auf Stahl- und Aluminiumimporte, sind nun viele der konzerninternen Liefertransaktionen zollbelastet. Etwa 80 bis 90 Prozent aller globalen Transaktionen sind konzernintern. Das bedeutet: Wenn der Produktpreis 100 Euro beträgt und darauf Zölle erhoben werden, entsteht zunächst ein Liquiditätsabfluss beim Importeur. Am Ende muss entschieden werden, welche Gesellschaft diese Belastung trägt, wenn die Zollbelastung nicht auf die Kunden umgelegt werden kann. Zunächst ist es ein Liquiditätsabfluss für das Unternehmen – und wenn man das nicht auf die Kunden umlegen kann, ist das eine erhebliche Einbuße. Es ist nun entscheidend, dass der Zollwert nicht zu hoch ist. Verrechnungspreise können dabei helfen.

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