Im Mittelpunkt dieses Kapitels stehen Kanzleien, die in Steuerstrafsachen die strafrechtliche Verteidigung von Individuen wie auch Unternehmen übernehmen. Dies umfasst den Rat bei Durchsuchungen, Selbstanzeigen, Haftsachen, der Verständigung mit den Behörden sowie das Vertreten vor Gericht.
Darüber hinaus betrachtet es auch Präventionsberatung sowie die Begleitung bei internen Untersuchungen, die im Zusammenhang mit möglichen Steuerstrafsachen stehen.
Die präventive Arbeit bei Compliance-Prüfungen wird dagegen in den Kapiteln Konzern-, Finanzsteuern und Steuerstreit besprochen.