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Marktentwicklung

Steuerstreit

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Die Anzahl der Verfahren vor den hiesigen Finanzgerichten sinkt seit einigen Jahren stetig. Und trotzdem sind sich die meisten Berater einig, dass das Thema Steuerstreit ein immer wichtigerer Baustein ihres Geschäftsmodells ist. Diese Erkenntnisse sind kein Widerspruch, sondern die logische Konsequenz von Regulierung und Compliance.

Die Verfahren vor den Finanzgerichten nehmen seit Jahren ab: Das gilt sowohl für die erste Instanz als auch für Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH). Beim obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen soll dem Vernehmen nach bald sogar einer der insgesamt elf Senate schließen. Offiziell ist es noch nicht, aber das Gerücht hält sich hartnäckig: Konkret geht es um den 11. Senat – und damit um den nach dem 5. Senat ‚zweiten Umsatzsteuersenat‘. Gleichzeitig, so berichten es Marktakteure fast unisono, nehmen die Themen Tax Litigation und Tax Controversy einen immer größeren Raum in der Beratung von Wirtschaftskanzleien, Steuerberatungsgesellschaften und Steuerboutiquen ein.

Wie passt das zusammen? Zum einen sind die Aussagen zur voraussichtlichen Schließung des 11. BFH-Senats und der damit einhergehenden Abnahme der Verfahren zum Teil widersprüchlich: Manche sagen, dass es eben eine logische Schlussfolgerung sei, dass ein Senat schließe, wenn die Eingangszahlen zurückgehen. „Es gibt Senate, die kaum noch was zu tun haben“, heißt es da manchmal aus der Beratung. Andere hingegen leugnen die Statistiken nicht, sehen aber trotzdem eine Zunahme bei der Komplexität der Verfahren. „Die Bearbeitung dauert in der Regel länger, die Schließung des Senats dürfte also nur vorübergehender Natur sein“, prophezeit ein Steuerjurist.

Zum anderen besteht Steuerstreit schon lange nicht mehr nur noch aus Verfahren vor den Finanzgerichten. Tax-Litigation-Experten werden in der Regel schon viel früher hinzugezogen, wenn es brenzlig wird: Bahnt sich in der Betriebsprüfung Streit an, sind die Spezialisten in der Regel sofort mit am Tisch. „Wir sind ja eigentlich da, um Prozesse zu vermeiden und nicht um diese zu führen – zumindest sollte das das Ziel sein“, ist eine häufig getätigte Aussage von Steuerstreitexperten.

Immer häufiger agieren die Spezialisten für Steuerkonflikte auch als Präventivberater für steuerstrafrechtliche Themen. Hier sind es in der Regel die Wirtschaftskanzleien wie A&O Shearman, Linklaters, Freshfields, Hengeler Mueller und Boutiquen wie ckss Carlé Korn Stahl Strahl, Streck Mack Schwedhelm oder LHP Luxem Heuel Prowatke, die – vor allem aufgrund ihres steuerjuristischen Know-how – von Mandanten oder anderen Beratern, die nicht mehr weiterwissen, hinzugezogen werden.

Aber auch die Big Four und so manche Next-Ten-Gesellschaft wird an dieser Schnittstelle immer häufiger wahrgenommen – kein Wunder, wenn die Betriebsprüfung, wie die meisten Berater bestätigen, allgemein eine aggressivere Gangart an den Tag legt und Themen schneller an die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) weitergibt. Ganz ähnlich sieht es mit Cum-Ex- und Cum-Cum-Transaktionen aus. Die Aufarbeitung ist nicht nur strafrechtlicher Natur. Auch zivilrechtlich haben die großen Beratungshäuser, Wirtschaftskanzleien und Boutiquen hier nach wie vor alle Hände voll zu tun.

Während das Thema Umsatzsteuer den meisten Beratern zufolge ein Dauerbrenner für Streit bleibt – und das, obwohl der zuständige 11. BFH-Senats vermutlich bald so nicht mehr existieren wird –, werden auch Verrechnungspreise zunehmend zum Zankapfel. Noch vor wenige Jahren galten Prozesse vor den Finanzgerichten in diesem Zusammenhang als nahezu ausgeschlossen. Zu betriebswirtschaftlich sei die Materie, als dass sich Richter – also Juristen – mit ihr beschäftigten und sie überhaupt wirklich verstünden. Mittlerweile gibt es eine Reihe BFH-Urteile etwa zu Funktionsverlagerungen oder ähnlich gelagerten Themen. Hinzu kommen Verständigungsverfahren, die Berater unabhängig oder immer häufiger auch parallel zu finanzgerichtlichen Steuerverfahren führen. Eigentlich ist dies eine Domäne der Big Four und Einheiten wie RSM Ebner Stolz, Baker Tilly und Rödl & Partner. Aber auch die Wirtschaftskanzleien haben das Thema in den vergangenen Jahren für sich entdeckt. Denn auch hier gilt: Der Kuchen, den es zu verteilen gilt, wird in der Regel eher größer – und nicht kleiner.

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