Public CbCR

„Die EU möchte Druck auf die Unternehmen ausüben”

Autor/en
  • Catrin Behlau

Zukünftig müssen Country-by-Country Reportings (CbCR) öffentlich gemacht werden – das hat die Europäische Union (EU) beschlossen. Wer davon überhaupt betroffen ist und was sich die EU davon verspricht, erläutert Axel Eigelshoven, Verrechnungspreispartner bei PricewaterhouseCoopers (PwC) in Düsseldorf, im Interview.

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JUVE Steuermarkt: Herr Eigelshoven, das EU-Parlament hat am 12. November den Weg für Public CbCR freigemacht, die Richtlinie hierzu wird kommen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, dies in nationales Recht umzusetzen. Was steckt hinter dem Begriff Public CbCR?
Axel Eigelshoven: Der Grundgedanke hinter Public CbCR ist eine öffentliche, länderbezogene Berichterstattung. Unternehmen sollen in Zukunft Kennzahlen wie beispielsweise Umsatz, Gewinne, gezahlte Ertragsteuern oder Anzahl der Mitarbeiter pro Land der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. In erster Linie geht es um Unternehmensdaten für Aktivitäten innerhalb der EU. Aber auch Informationen von verbundenen Unternehmen in sogenannten „Black List” und „Grey List” Ländern müssen offengelegt werden. Dazu zählen derzeit Länder wie die Türkei und Thailand. 

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