Zoll und Außenhandel

EU-Zollreform: „Die Zollbehörden sollen künftig mehr Datenkontrolle ausüben“

Vor ziemlich genau einem Jahr hat die EU-Kommission Vorschläge zur Reform der Zollunion vorgelegt. Zentraler Bestandteil der Reform ist eine EU-Zolldatenplattform, die ab 2028 zumindest in Teilen nutzbar sein soll. Die Vorschläge der Kommission stellen Unternehmen und Berater vor erhebliche Probleme, meint Torsten Kühl, Rechtsanwalt und Inhaber der Bremer Zollrechtskanzlei Kühl. Im Gespräch mit JUVE Steuermarkt kritisiert er vor allem die deutlich steigenden Datenanforderungen, die weit über die klassischen Zolldaten hinausgehen.

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JUVE Steuermarkt: Herr Kühl, die Vorschläge der EU-Kommission für eine Reform der EU-Zollunion liegen jetzt seit rund einem Jahr auf dem Tisch. Worauf muss sich die Wirtschaft einstellen?
Torsten Kühl:
Kernstück der Zollreform ist die Einrichtung einer EU-Zolldatenplattform. Dies führt zu mehr Datentransparenz und damit auch zu einem verstärkten Datenabfluss aus den Unternehmen an die Zollbehörden. Ich sehe die Zolldatenplattform daher äußerst kritisch. Denn der Preis für eine mögliche Beschleunigung der Zollabwicklung ist ein sehr umfassender Zugriff der Zollbehörden auf die von den Unternehmen bei der Einfuhr zu übermittelnden Daten. Aufgrund der immer umfangreicheren Datenanforderungen werden dies zunehmend auch unternehmenssensible Daten sein, die weit über die klassischen Zollanmeldedaten hinausgehen. Die EU-Zolldatenplattform wird nicht nur ein ATLAS-System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem; Anm. der Redaktion) auf europäischer Ebene, sondern ein riesiger europäischer Datenpool! Und der Zugriff anderer EU-Behörden auf diese Daten und die Verwendung der Daten dürfte kaum kontrollierbar sein. Hinzu kommt, dass sich der Schwerpunkt der Arbeit der Zollbehörden perspektivisch von der Erhebung von Einfuhrabgaben hin zur Überwachung von Einfuhrverboten und -beschränkungen verlagern wird. Die Folge könnten vorübergehende Einfuhrstopps sein, etwa wenn die Zollbehörden in Abstimmung mit den Marktüberwachungsbehörden zunächst die Rechtskonformität von Waren prüfen. Das Problem: Schon heute ist die Abstimmung zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden durch einen erheblichen Zeitverzug gekennzeichnet.

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