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JUVE Steuermarkt: Das FG Köln spricht in dem jüngsten Cum-Ex-Urteil von einer „kriminellen Glanzleistung“ der Akteure. Halten Sie solche scharfen Worte von der Richterbank für angemessen?
Prof. Dr. Christoph Spengel: Der Vorsitzende Richter hat recht. Cum-Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen waren mit hochgradiger krimineller Energie versehen. Die kannten sich alle: die Initiatoren, die diese Geschäfte aufgesetzt haben, die Leerverkäufer, die Leerkäufer, die finanzierenden Banken. Das geht ja auch recht deutlich aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln hervor, die wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung ermittelt.