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JUVE Steuermarkt: Die italienische Finanzverwaltung fordert von mehreren US-amerikanischen Plattformanbietern Umsatzsteuer von mehr als 1 Milliarde Euro. Die Argumentation: Der kostenlose Zugang zu den Plattformdiensten sei im Austausch gegen personenbezogene Daten als umsatzsteuerpflichtige Leistung zu werten. Was sagen Sie zur Argumentation der Finanzverwaltung?
Matthias Luther: Die italienische Argumentation, soweit bekannt, erscheint wirtschaftlich nachvollziehbar: Daten sind zweifellos wertvoll. Umsatzsteuerlich genügt das aber nicht. Entscheidend ist, ob ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Daran bestehen erhebliche Zweifel, wenn die Plattformleistungen unabhängig von Umfang und Qualität der bereitgestellten Daten erbracht werden. Zudem bestehen teilweise gesetzliche Pflichten zur Datenerhebung. Und schließlich könnte die Datenbereitstellung als Beistellung statt als umsatzsteuerliche Gegenleistung zu werten sein.