Kurz notiert
Was tut sich in der Steuerwelt? Lesen Sie weitere aktuelle Nachrichten kurz und knapp im übersichtlichen Branchen-Ticker!
November 2024
BGH bestätigt Urteil gegen Hanno Berger
Der BGH hat die Revision Berges abgelehnt und die Verurteilung des 74-Jährigen wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen bestätigt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Dem Rechtsanwalt und Steuerberater droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Nach Feststellungen des Landgerichts Wiesbaden initiierte und begleitete er ein Modell zur Durchführung von Cum-Ex-Geschäften mit einem privaten Investor, wodurch falsche Steuererstattungsansprüche in Millionenhöhe geltend gemacht wurden. In einem nachträglichen Beschluss muss nun das Landgericht Wiesbaden, das die höhere Strafe verhängte, über das finale Strafmaß entscheiden. Tatsächlich dürfte die Gesamtstrafe jedoch unter der Höchstgrenze bleiben.
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WTS PSP AI kooperiert mit Otto Schmidt und Taxy.io
WTS PSP AI, Anbieter von KI-Plattformen im Finanzbereich, schließt Content- und Technologie-Partnerschaften mit der Verlagsgruppe Otto Schmidt und dem KI-Unternehmen Taxy.io. Kern der Zusammenarbeit ist die Integration von Otto Schmidts KI-Lösung „answers“ in den plAIground von WTS PSP AI. Dadurch werden generative Sprachmodelle mit qualitätsgesichertem Fachwissen kombiniert, um steuerliche Prozesse zu optimieren. Die Kooperation stärkt die Möglichkeiten im Wissensmanagement und bietet Unternehmen individuell zugeschnittene Lösungen.
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Görg ernennt Dr. Ruth Büchl-Winter zur Partnerin
Die Wirtschaftskanzlei Görg hat Dr. Ruth Büchl-Winter (Foto; Gesellschaftsrecht/Steuern/Öffentliches Wirtschaftsrecht; Köln) zur Partnerin ernannt. Sie berät mit langjähriger Erfahrung insbesondere im Energiesektor, darunter Projekte zu Offshore- und Onshore-Windparks sowie PV-Anlagen. Ebenfalls zum Partner befördert wurde Dr. Dominik König (Insolvenzverwaltung; München). Darüber hinaus wurden Dr. Dominik Pauw zum Counsel und weitere 14 Anwälte und Anwältinnen aus verschiedenen Fachbereichen zu Assoziierten Partnern ernannt. Alle Beförderungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Bundesrat bestätigt: beA-Verbot ans Finanzamt wird Gesetz
Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz zugestimmt, das ein Verbot für Anwälte enthält, über das beA mit Finanzbehörden zu kommunizieren. Diese Änderung im neuen § 87a Abs. 1 Satz 2 AO erlaubt nur noch den Weg über ELSTER. Ursprünglich gestrichen, wurde das Verbot in letzter Minute wieder aufgenommen und ist nun gesetzlich verankert. Kritiker bemängeln die Belastung für die Anwaltschaft und die Umstände der Wiedereinführung.
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Mayer Brown befördert vier Anwälte in Deutschland
Mayer Brown hat vier Anwälte in Deutschland befördert. Dr. Thomas Dieker (Steuerrecht, Foto), Marcel Hörauf (Kapitalmarktrecht und Bankaufsichtsrecht) und Odilo Wallner (Banking & Finance) wurden zu Partnern ernannt. Benjamin Beck (Intellectual Property) wurde zum Counsel befördert. Die Ernennungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
BMF veröffentlicht FAQ zur Einführung der E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Pflicht zur Verwendung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern in Kraft. Diese Änderung basiert auf dem Wachstumschancengesetz, das die Regelungen zur Rechnungsausstellung nach § 14 UStG neu fasst. Übergangsregelungen erleichtern die Umstellung. Das Bundesministerium der Finanzen hat ein FAQ zu den wichtigsten Fragen veröffentlicht. Detaillierte Informationen können auch dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 entnommen werden.
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Blomberg holt Spezialistin für Managementbeteiligungen
Die Münchner Steuerboutique Blomberg hat Lorena Echarri zu Anfang Oktober 2024 in ihr Team aufgenommen. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen an der Schnittstelle von Steuer- und Gesellschaftsrecht, einschließlich Managementbeteiligungen und Steuerstreitverfahren. Mit ihrer Expertise stärkt sie Blombergs Fokus auf komplexe unternehmerische Gestaltungsfragen und Finanzstreitigkeiten. Echarri kommt von Poellath, wo sie ihre Laufbahn 2015 im Team von Dr. Barbara Koch-Schulte begonnen hatte.
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FGS ernennt 4 Neupartner im Steuerrecht
Flick Gocke Schaumburg ernennt zum 1. Januar 2025 vier neue Partner in zentralen Fachbereichen. Dr. Karl Broemel (Steuerrecht, Hamburg) und Dr. Frieder Mörwald (Steuerrecht, Bonn) bringen ihre Expertise im Unternehmenssteuerrecht und in der Grunderwerbsteuer ein. Dr. Karsten Lorenz (Steuerrecht, Bonn) berät umfassend zu Nachfolgeplanungen und Vermögensstrukturen, während Martin Werneburg (Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Berlin) sich auf Steuerstrafrecht und Krypto-Assets fokussiert. Zudem wurden zwei weitere Partner:innen in Arbeits- und Gesellschaftsrecht ernannt, sowie 18 Assoziierte Partner:innen in verschiedenen Fachbereichen. Darüber hinaus wurden Stephanie Gies (Stb/WP, Bonn) und Florian Remig (Stb/WP, Hamburg) zu Geschäftsführern der Flick Gocke Schaumburg GmbH WP-Ges. bestellt.
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Richterernennung am FG Düsseldorf
Dr. Sven Härtwig wurde am 15. November 2024 vom Präsidenten des Finanzgerichts Düsseldorf, Dr. Klaus J. Wagner, zum Richter am Finanzgericht ernannt. Nach einem Studium der Rechtswissenschaften in Köln und einer Promotion zu einem steuerrechtlichen Thema ist Dr. Härtwig nun dem 8. Senat des Gerichts zugewiesen, der sich vor allem mit Verfahren des allgemeinen Ertragsteuerrechts befasst.
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Hengeler Mueller ernennt 11 Neupartner und 7 Counsel
Hengeler Mueller ernennt zum Januar 2025 insgesamt 11 Partner und 7 Counsel. Sebastian Adam wird im Bereich Steuerrecht in Frankfurt zum Partner. Er ist auf transaktionsbegleitende Steuerberatung sowie auf Finanz- und Unternehmenssteuerrecht spezialisiert. Zudem verfügt er über fundierte Expertise im Investmentsteuerrecht. Adam berät Unternehmen umfassend bei steuerlichen Fragestellungen im Rahmen von Transaktionen, Reorganisationen und anderen komplexen Strukturen.
Hamburgisches Grundsteuergesetz bestätigt
Das Hamburger Finanzgericht hat am 13. November 2024 die Klage gegen das Hamburgische Grundsteuergesetz abgewiesen und dessen Verfassungsmäßigkeit bestätigt (Az. 3 K 176/23). Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen. Die Entscheidungsgründe des Urteils liegen aktuell noch nicht vor.
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