Kurz notiert
Was tut sich in der Steuerwelt? Lesen Sie weitere aktuelle Nachrichten kurz und knapp im übersichtlichen Branchen-Ticker!
Februar 2025
Fiskus erlässt Großerben 2,1 Mrd. Euro Steuern
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (Ds. 20/14895) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (Ds. 20/14576) Details zur Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG offengelegt. Demnach wurden 2023 in 26 Fällen mit einem Gesamtwert von 6,3 Mrd. Euro Steuern in Höhe von 2,1 Mrd. Euro erlassen. Die Regelung greift nur bei Vermögensübertragungen (Schenkungen und Erbschaften) über 26 Mio. Euro, was die geringe Fallzahl bei gleichzeitig hohen Erlassbeträgen erklärt.
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Spitzensteuersatz: Regierung rechnet Erhöhungsszenarien durch
Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 45 Prozent würde 2025 zusätzliche Steuereinnahmen von 14 Milliarden Euro generieren, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (Ds. 20/14903) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Ds. 20/14621). Die obersten zehn Prozent der Steuerpflichtigen mit Einkommen über 87.162 Euro tragen bereits 56,9 Prozent zum Einkommensteueraufkommen bei. Eine Anhebung der Reichensteuer auf 48 Prozent würde weitere drei Milliarden Euro einbringen.
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FG Niedersachsen: Verfahrenszahlen steigen wieder
Das Niedersächsische Finanzgericht meldet für 2024 erstmals seit Jahren einen leichten Anstieg der Verfahrenseingänge auf 3.186 (Vorjahr: 3.130). Die Zahl der Erledigungen lag mit 3.230 Verfahren weiterhin über den Neueingängen. Der Bestand unerledigter Verfahren sank zum Jahresende auf 2.142. Die durchschnittliche Verfahrensdauer blieb mit 10,9 Monaten nahezu konstant. Bei streitigen Entscheidungen durch Urteil oder Gerichtsbescheid beträgt sie 17,5 Monate.
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Bundesregierung legt Liste zu Steuergesetz-Evaluierungen vor
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Ds. 20/13136) eine Übersicht zu gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierungen von Steuergesetzen vorgelegt (Ds. 20/14872). Neben den verpflichtenden Prüfungen werden auch freiwillige Evaluationen durchgeführt, insbesondere bei Subventionen. Das Finanzministerium prüft derzeit, ob die Transparenz erhöht werden kann. Eine Beschleunigung der Evaluierungsverfahren sei dadurch jedoch nicht zu erwarten.
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Indicet holt weiteren Berater
Zum Februar ist Mike Khunger als Berater bei Indicet gestartet. Der Rechtsanwalt mit Fokus Umsatzsteuerrecht war zuvor bei AWB in Münster tätig. Im Februar 2023 hatten sich der frühere AWB-Umsatzsteuerpartner Dr. Carsten Höink und der ehemalige Möhrle Happ Luther-Partner Carsten Timm unter dem Namen Indicet zusammengetan. Mit dem Neuzugang zählt das Team nun 11 Köpfe, darunter 2 Partner und 7 weitere Beratende.
Zur Gründung von Indicet lesen Sie auch unsere verlinkte Nachricht vom 09.02.2023.
RSM Ebner Stolz ernennt neue Partner
RSM Ebner Stolz hat zum Jahresbeginn 2025 fünf neue Partner aus den eigenen Reihen in den Bereichen internationales Steuerrecht und Transaktionsberatung ernannt: Kai Karcher (Stuttgart) berät international tätige mittelständische Unternehmensgruppen und Konzerne im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht mit einem Schwerpunkt auf Umstrukturierungen und grenzüberschreitenden Transaktionen. Dr. Christina Kurzewitz (Hamburg) ist Fachberaterin für internationales Steuerrecht und spezialisiert auf die steuerliche Beratung internationaler Mittelständler, Gesellschaftermobilität und Unternehmensnachfolge. Claudia Rohe (Köln) unterstützt Familienunternehmen und Gesellschafter in steuerlichen Fragen und verfügt über besondere Expertise im Bereich Tax Compliance Management. Tobias Schupp (Stuttgart) ist auf M&A Tax, Transfer Pricing und internationale Transaktionsberatung für Private-Equity-Fonds und Unternehmensgruppen spezialisiert. Dr. Christian Steffens (Stuttgart) berät große mittelständische Unternehmensgruppen mit Schwerpunkten in der Konzernsteuer- und Umwandlungsbesteuerung sowie zur globalen Mindeststeuer (Pillar II).
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DStV fordert Schutz des Berufsrechts in der EU-Binnenmarktstrategie
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat bei der Europäischen Kommission 28 Forderungen zur EU-Binnenmarktstrategie eingereicht. Im Fokus steht der Schutz des Berufsrechts der Steuerberater in Deutschland. Der DStV warnt vor einer vorschnellen Öffnung des Steuerberatungsmarktes und fordert, dass die EU-Institutionen das Berufsrecht nicht als Hindernis brandmarken. Zudem sollen Steuerberater Mandanten aus anderen EU-Ländern betreuen können, und hochwertige Qualifikationen sollen besser gefördert werden.
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FG Köln: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des EU-Energiekrisenbeitrags
Das Finanzgericht Köln hat die Vollziehung einer Steueranmeldung zum EU-Energiekrisenbeitrag vorläufig aufgehoben (Az. 2 V 1597/24, Beschluss v. 20.12.2024 / veröffentlicht 27.01.2025). Es sieht ernstliche Zweifel an der unionsrechtlichen Grundlage der Abgabe, die auch als Übergewinnsteuer bekannt ist. Zudem wird die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz hinterfragt, insbesondere hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, der Gleichheit vor dem Gesetz und der Eigentumsgarantie. Ein Verfahren vor dem EuGH (Az. C-358/24) ist anhängig. Das BZSt hat Beschwerde beim BFH eingelegt (Az. II B 5/25).
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Januar 2025
Lechner neuer HoT bei A&O Shearman
Zum Jahreswechsel ist Florian Lechner Head of Tax Germany bei A&O Shearman geworden. Er folgt auf den langjährigen Steuerchef Dr. Gottfried Breuninger, der als Vorsitzender des „Global Tax Board“ auf globaler Ebene für A&O Shearman tätig ist. Lechner war 2023 von Jones Day gewechselt und gilt als Experte für Transaktionssteuern.
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Jubiläumssitzung des Finanzausschusses in Frankfurt
Die Finanzminister der Länder trafen sich am 30. Januar in Frankfurt zur 1000. Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats. Das Gremium tagte dort erstmals 1949. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk betonte die Bedeutung parteiübergreifender Zusammenarbeit für eine stabile Finanzpolitik. RLP-Finanzministerin Doris Ahnen hob die Verantwortung für Investitionen in Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur hervor. Der Ausschuss bereitet finanzpolitische Themen für den Bundesrat vor.
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BFH: Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios keine außergewöhnliche Belastung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.11.2024 (Az. VI R 1/23) entschieden, dass Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, selbst wenn die Teilnahme an ärztlich verordnetem Funktionstraining die Mitgliedschaft voraussetzt. Dies begründet der BFH damit, dass Fitnessstudio-Leistungen auch von gesunden Menschen genutzt werden. Die Entscheidung betrifft den Fall einer Klägerin, die Wassergymnastik in einem Fitnessstudio absolvierte.
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