Kurz notiert
Was tut sich in der Steuerwelt? Lesen Sie weitere aktuelle Nachrichten kurz und knapp im übersichtlichen Branchen-Ticker!
März 2024
EU-Lieferkettengesetz: Deutschland überstimmt
Eine Mehrheit der EU-Staaten unterstützt nach langem Ringen ein abgeschwächtes Lieferkettengesetz, wie die belgische Ratspräsidentschaft heute mitteilte. Deutschland wurde überstimmt, da es sich im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten enthielt, was als Nein-Stimme gewertet wird. Das Gesetz zielt darauf ab, große Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten hatten sich bereits im Dezember auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Allerdings fand sich keine ausreichende Mehrheit unter den EU-Staaten, in der Bundesregierung stellte sich die FDP gegen eine Zustimmung Deutschlands. Beim nun gefundenen Kompromiss wurde das Vorhaben noch einmal deutlich abgeschwächt, unter anderem wurde die Schwelle, ab der Unternehmen unter dieses Gesetz fallen, stark angehoben. Kritiker bemängeln, dass das Verhandlungsverfahren missachtet und das Europaparlament übergangen wurde. Das EU-Parlament muss dem Vorhaben noch zustimmen, wobei hier eine Mehrheit als wahrscheinlich gilt. (mit Material von dpa)
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Corona-Wirtschaftshilfen: Letzte Fristverlängerung
Bund und Länder haben gemeinsam beschlossen, eine letzte Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2024 zu gewähren. Diese Entscheidung wurde im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz getroffen. Daran nahmen auch Repräsentanten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV), der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teil. Bei den Beratungen verständigte man sich neben der Verlängerung der Abgabefrist auch auf eine Vereinfachung des Prüfprozesses. Dazu gehören der Verzicht auf standardisierte Katalogabfragen sowie eine Ausdehnung der Frist für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen der prüfenden Dritten auf mindestens 21 Tage.
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Berlin erzielt 430 Millionen Euro aus Betriebsprüfungen
In Berlin führten Betriebsprüfungen im letzten Jahr zu beachtlichen Mehreinnahmen für die öffentlichen Kassen. Trotz einer abnehmenden Anzahl an Prüfern konnten die Finanzämter der Hauptstadt zu wenig gezahlte Steuern in Höhe von rund 430 Millionen Euro erfolgreich nachfordern. Besonders im Bereich der Einkommenssteuer wurden erhebliche Defizite aufgedeckt, die allein eine Summe von 154 Millionen Euro ausmachten. Auch in den Kategorien Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer konnten bedeutende Nachzahlungen erzielt werden. Mehr als die Hälfte der Gesamtsumme, rund 229 Millionen Euro, entfielen auf Großbetriebe Berlins. Die Untersuchungen umfassten insgesamt über 8.800 Betriebe.
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Rekordsumme durch Betriebsprüfungen in Rheinland-Pfalz erzielt
Betriebsprüfungen in Rheinland-Pfalz haben im vergangenen Jahr zu einem erheblichen Anstieg der Mehrsteuereinnahmen geführt. Laut Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) waren die Steuerbehörden des Landes bei über 7.000 Prüfungen aktiv und deckten dabei zusätzliche Steuerschulden in Höhe von nahezu 448 Millionen Euro auf. Dies markiert einen signifikanten Anstieg gegenüber den Vorjahren, in denen die Mehrergebnisse aus solchen Prüfungen 258,9 Millionen Euro im Jahr 2022 und etwa 369,6 Millionen Euro im Jahr davor betrugen.
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Batmobil erstaunt Zollbeamte
Ein Sammler hat ein originales „Batmobil“ aus dem Film „Batmans Rückkehr“ von 1992 nach Deutschland gebracht, das beim Zoll in Untermünkheim für Aufsehen sorgte. Das Fahrzeug, in historisch einwandfreiem Zustand, wird demnächst in einer Ausstellung in Rosenheim präsentiert. Dank einer Ausnahmeregelung für seltene Sammlerstücke musste der Sammler nur einen ermäßigten Einfuhrumsatzsteuersatz i.H.v. 7 statt 19 Prozent zahlen. Der Drittlandzoll von 10 Prozent fiel nicht an. Der Wert des Mobils wurde nicht kommuniziert, doch in der Vergangenheit wurden andere Batmobile für Millionenbeträge versteigert.
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Advant Beiten wächst in Hamburg mit EY Law-Team
Advant Beiten hat ihr Hamburger Büro mit einem dreiköpfigen Team aus Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtlern verstärkt, das von EY Law wechselte. Als Equity-Partner kam der Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Seevers (55) hinzu, der bei EY Law zuletzt die Praxisgruppe Tax Controversy im Bereich Financial Services in Deutschland und der EMEA-Region geleitet hatte. Gemeinsam mit ihm wechselten der Salary-Partner Julian Niederlein (36) und der Senior Associate Guido Storck (42). Das Team ist für mehrere Finanzinstitute in der Aufarbeitung und Verteidigung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften tätig und berät regelmäßig zu Themen der Tax Compliance und Steuertransparenz sowie den damit einhergehenden aufsichtsrechtlichen Fragestellungen.
Gleiss Lutz geht strategische Partnerschaft mit Harvey ein
Gleiss Lutz hat eine strategische Partnerschaft mit Harvey AI geschlossen. Der Entscheidung ging ein Pilotbetrieb mit über 125 Juristinnen und Juristen voraus. Mithilfe natürlicher Sprachverarbeitung, maschinellen Lernens und Datenanalyse kann Harvey Dokumente aller Art analysieren sowie Texte erstellen und verarbeiten. Die KI-Plattform wird bei Gleiss Lutz für Aufgaben eingesetzt, die mit KI-Unterstützung besonders effizient und produktiv bearbeitet werden können. Harvey ist damit ein weiterer Bestandteil im Legal Tech-Portfolio der Kanzlei.
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BFH-Urteil: Bankenprivileg hängt von Aktivposten ab
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage befasst, ob bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Konzernfinanzierungsgesellschaft das Bankenprivileg anzuwenden ist. Klägerin ist eine Gesellschaft, die im Konzernverbund sowohl als Dienstleisterin als auch in der Konzernfinanzierung tätig ist. Die Klägerin wollte für sich das gewerbesteuerliche Bankenprivileg in Anspruch nehmen. Bei einem Vergleich der Aktivposten überwog das Bankgeschäft, während Umsatz und Erträge aus der Dienstleistertätigkeit höher waren. Das Finanzamt lehnte das Bankenprivileg ab. Der BFH hat der Revision der Klägerin stattgegeben: Das Bankenprivileg hängt vom Aktivpostenvergleich ab, nicht von Umsatz- oder Ertragszahlen (Urteil vom 30.11.2023 – III R 55/20).
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WWS-Gruppe beruft weiteren Geschäftsführer
Der Mönchengladbacher Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Matthias Gehlen ist in den Gesellschafterkreis und in die Geschäftsführung der multidisziplinären Beratungsgesellschaft WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH aufgerückt. Der 33-jährige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist nach einer Station bei einer internationalen Beratungsgesellschaft seit 2018 für die WWS-Gruppe tätig. Seine Schwerpunkte liegen in der steuerlichen Beratung des Mittelstandes sowie Privatpersonen. Zudem berät er federführend zur Compliance für Unternehmen und andere Organisationen.
Februar 2024
KPMG schließt strategische Allianz mit osapiens
KPMG Deutschland und der ESG-Softwareanbieter osapiens planen eine strategische Zusammenarbeit. Ziel ist es, Unternehmen bei der Umsetzung von ESG-Strategien sowie der rechtssicheren Einhaltung europäischer Nachhaltigkeitsrichtlinien wie bspw. der CSRD anzubieten. Die Kooperation bündelt die ESG- und Regulierungsberatung von KPMG mit den cloudbasierten KI- und Automatisierungstools von osapiens.
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Hanno Berger scheitert mit Verfassungsklage
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Klage des ehemaligen Steueranwalts Dr. Hanno Berger abgewiesen. Berger gilt als eine der zenralen Figuren der Cum-Ex-Aktiengeschäfte, durch die der Fiskus mutmaßlich um mindestens zehn Milliarden Euro betrogen wurde. Im Dezember 2022 hatte ihn das LG Bonn aufgrund von drei Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte Berger wegen vermeintlicher Verfahrensfehler vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein, die der BGH verwarf. Nun scheiterte Berger auch letztinstanzlich vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsweg in Deutschland ist für ihn nun ausgeschöpft, möglich ist noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Gegen ein Urteil des LG Wiesbaden, das ihn im Mai 2023 zu acht Jahren und drei Monaten in drei anderen Fällen von schwerer Steuerhinterziehung verurteilt hatte, ist Bergers Revisionsantrag vor dem BGH noch anhängig. (mit Material von dpa) Lesen Sie dazu auch unsere Meldung.
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