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BFH entscheidet zur schriftlichen Steuerberaterprüfung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für weitere Rechtsklarheit im Kontext der Steuerberaterprüfung gesorgt. Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Durchführung schriftlicher Prüfungsarbeiten auch ohne Anonymisierung. 

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Ebenso betont der BFH den eigenständigen und unabhängigen Charakter des Überdenkungsverfahrens und weist darauf hin, dass eine abgestimmte Überdenkung von Klausuren durch eine Prüfermehrheit unzulässig ist (Urteil vom 11.07.2023, Az. VII R 10/20).

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