Juve Plus CO2-Betrugsfall

BGH bestätigt Urteil gegen vier Ex-Deutsche-Bank-Mitarbeiter

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Der ehemaliger Abteilungsleiter der Deutschen Bank muss wegen Steuerhinterziehung beim Handel mit CO2-Zertifikaten ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte gestern die dreijährige Haftstrafe für den Bankangestellten, die das Landgericht Frankfurt bereits im Juni 2016 ausgesprochen hatte (AZ: 1 StR 159/17).

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Ein ehemaliger Abteilungsleiter der Deutschen Bank muss wegen Steuerhinterziehung beim Handel mit CO2-Zertifikaten ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dessen Revision zurückgewiesen und damit die dreijährige Haftstrafe für den Bankangestellten bestätigt. Das Landgericht Frankfurt hatte ihn und sechs weitere ehemalige Deutsche Bank-Mitarbeiter im Juni 2016 verurteilt, größtenteils zu Bewährungsstrafen (AZ: 1 StR 159/17).

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