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Ein ehemaliger Abteilungsleiter der Deutschen Bank muss wegen Steuerhinterziehung beim Handel mit CO2-Zertifikaten ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dessen Revision zurückgewiesen und damit die dreijährige Haftstrafe für den Bankangestellten bestätigt. Das Landgericht Frankfurt hatte ihn und sechs weitere ehemalige Deutsche Bank-Mitarbeiter im Juni 2016 verurteilt, größtenteils zu Bewährungsstrafen (AZ: 1 StR 159/17).