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Das Cum-Ex-Strafverfahren gegen Christian Olearius wurde am Montag vom Bonner Landgericht eingestellt. Die Vorsitzende Richterin Marion Slota-Haaf gab als Grund für die dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit die angeschlagene Gesundheit des 82-Jährigen an. Laut einem vom Gericht eingeholten medizinischen Gutachtens dürfe der Angeklagte nur etwa 45 Minuten pro Verhandlungstag sitzen – dies würde die Beweisaufnahme um weitere 120 Tage verlängern. Dies sei dem Angeklagten nicht zuzumuten.