Juve Plus Gemeinnützigkeit

Entscheidung im Geheimhaltungsstreit um Attac

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Bundesfinanzministerium bestimmte Unterlagen rund um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Anti-Globalisierungsnetzwerkes Attac geheim halten darf, andere freigeben muss. Es ist die Fortsetzung eines langen Rechtsstreits.

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Vor zehn Jahren entzog das Finanzamt Frankfurt dem Trägerverein von Attac die Gemeinnützigkeit, weil es das Netzwerk für zu politisch hielt. Insbesondere der Einsatz für eine Regulierung der Finanzmärkte, eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe seien nicht gemeinnützig, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Diese Entscheidung hatte weitreichende finanzielle Folgen für das Netzwerk und seine Unterstützer, da Spenden nicht mehr steuerlich absetzbar waren.

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